Bauen - Genehmigungsfreistellung im vereinfachten Verfahren beantragen
Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig. In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Neubauten errichten, Veränderungen an Bauten vornehmen oder deren Nutzung ändern wollen, dann benötigen Sie dafür eine Baugenehmigung.
Ausgenommen davon sind kleinere Bauvorhaben, für die bestimmte Voraussetzungen gelten. In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.
Vorhaben, für die eine Baugenehmigung nötig ist, die voraussichtlich in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden kann:
Das betrifft kleinere Vorhaben, wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude. Diese können in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Welche Vorhaben dies genau betrifft, regelt die Thüringer Bauordnung. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.
Stellen Sie bei der zuständigen Behörde einen Bauantrag.
In Thüringen entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag über die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren.
Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Auszug Liegenschaftskarte
- bautechnische Nachweise
- Stellplatznachweis
- statistischer Erhebungsbogen
- Antrag auf Abweichung oder Befreiung
- Antrag auf vereinfachtes Verfahren
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.
Links
Widerspruch, Klage
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
14.08.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung Vorhabenprüfung Prüfung technischer Nachweise Bauausführung |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4905 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |