Bauen - Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie für Veränderungen an baulichen Anlagen eine gültige Teilbaugenehmigung besitzen, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Der zugrunde liegende Bauantrag für die Änderung einer baulichen Anlage muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
19.08.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung Vorhabenprüfung Prüfung technischer Nachweise Bauausführung |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4905 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |