Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentlichen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von baulichen Anlagen beginnen möchten.
Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Der Bauantrag muss vollständig alle Änderungen enthalten, die für eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.
Antrag (per Onlineservice oder schriftlich), falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Bitte erfragen Sie in Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Es werden Gebühren nach der Thüringer Baugebührenverordnung erhoben.
Auskunft erteilt die zuständige untere Baubehörde.
Links
Wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Baubehörde.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
19.08.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung Vorhabenprüfung Prüfung technischer Nachweise Bauausführung |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4905 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |