Anzeige des Wechsels des Betreibers einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Den Betreiberwechsel einer prüfpflichtigen Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Nach einem Wechsel des Betreibers einer nach § 46 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) prüfpflichtigen Anlagen (ausgenommen Heizölverbraucheranlagen) hat der neue Betreiber den Wechsel unverzüglich anzuzeigen.
- der neue Betreiber wird von der Wasserbehörde in einer Datenbank oder einem Verzeichnis erfasst
Benennung der betreffenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, des bisherigen und des neuen Betreibers
ausgefülltes Anzeigeformular
Die Höhe der Gebühr bestimmt sich aus der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Die Gebührenhöhe ist von der Art der Anlage und des damit verbundenen Prüfaufwandes abhängig. Die Gebührenspanne reicht von 60 € bis zu 2.500 €.
Die Anzeige des Betreiberwechsel ist durch den neuen Betreiber unverzüglich nach dem Wechsel vorzunehmen.
- Die Bearbeitung einer Anzeige dauert durchschnittlich zwei Wochen.
Widerspruch
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
30.12.2022
Zuständig ist die Untere Wasserbehörden beim örtlich zuständigen Landratsamt oder der örtlich zuständigen kreisfreien Stadt
- bei Vorhaben, die im Zusammenhang mit dem Kalibergbau oder der Einstellung des Wismutbergbaus stehen, ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) als obere Wasserbehörde zuständig
- Ist das Vorhaben Gegenstand eines sonstigen Verfahrens, zum Beispiel nach Bundesimmissionsschutzgesetz, entfällt die Anzeige nach § 40 AwSV, wenn das Vorhaben im Rahmen des anderen Verfahrens geprüft wird.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4230 Gewässerschutz/Bodenschutz Das Fachgebiet Gewässer- und Bodenschutz sorgt dafür, dass die Gewässer (dazu zählen sowohl das Grundwasser als auch die oberirdischen Gewässer) bei bestimmten Benutzungen und Maßnahmen nicht verunreinigt und nachteilige Veränderungen auf die Gewässer verhütet werden. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4205 |
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Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |