Zukauf konventioneller Zuchttiere für Öko-Betrieb beantragen
Wenn Sie als zertifiziertes Bio-Unternehmen konventionelle Tiere in Ihren Bestand aufnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein zertifiziertes Bio-Unternehmen sind und gerne Ihren Tierbestand mit Tieren aus konventioneller Herkunft aufstocken wollen, weil es vergleichbare Tiere in Bio-Qualität nicht auf dem Markt gibt, dann benötigen Sie vor dem Zukauf die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese überprüft die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen.
Die Antragstellung erfolgt seit dem 1. Januar 2022 über die Datenbank organicxlivestock.de. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zunächst auf der Internet-Seite der Datenbank registrieren müssen, um einen Antrag stellen zu können.
Bitte stellen Sie den Antrag online über die Datenbank OrganicXlivestock.
Sie müssen über eine Suche in der Datenbank organicxlivestock.de sicherstellen, dass es im Umkreis von 200 km um die Betriebsstätte keine vergleichbaren Tiere in Bioqualität zum Kauf gibt. Dann
1.) kann nichtökologisches/nichtbiologisches Geflügel in eine ökologische/biologische Geflügelproduktionseinheit eingestellt werden, sofern die Junghennen für die Eiererzeugung und das Geflügel für die Fleischerzeugung weniger als drei Tage alt sind oder
2.) können zum Aufbau einer Herde oder eines Bestandes Jungtiere zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Sie müssen unmittelbar nach dem Absetzen gemäß den ökologischen/biologischen Produktionsvorschriften aufgezogen werden. Für den Tag der Einstellung der Tiere in die Herde oder den Bestand gelten außerdem die folgenden Einschränkungen:
a) Rinder, Pferde und Geweihträger müssen weniger als sechs Monate alt sein;
b) Schafe und Ziegen müssen weniger als 60 Tage alt sein;
c) Schweine müssen weniger als 35 kg wiegen.
d) Kaninchen müssen weniger als drei Monate alt sein.
oder
3.) zur Erneuerung einer Herde oder eines Bestands nichtökologische/nichtbiologische ausgewachsene männliche und nullipare (noch nicht geboren habende) weibliche Tiere zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Sie sind anschließend gemäß den ökologischen/biologischen Produktionsvorschriften aufzuziehen. Darüber hinaus wird die Zahl der weiblichen Tiere pro Jahr wie folgt begrenzt:
a) bis maximal 10 % des Bestandes an ausgewachsenen Pferden oder Rindern und 20 % des Bestandes an ausgewachsenen Schweinen, Schafen, Ziegen, Kaninchen oder Geweihträgern können eingesetzt werden;
b) bei kleineren Einheiten wird eine solche Bestands-/Herdenerneuerung auf maximal ein Tier pro Jahr begrenzt.
Diese Prozentsätze können auf bis zu 40 % angehoben werden, wenn
- die Tierhaltung erheblich vergrößert wurde oder
- eine Rasse durch eine andere ersetzt wird oder
- ein neuer Zweig der Tierproduktion gegründet wurde.
Die Tiere müssen jederzeit identifizierbar sein oder in der Umstellungszeit getrennt von den ökologischen/biologischen Tieren gehalten werden.
- über Datenbank ausgefüllter Hauptantrag (zum Nachweis der erfolgten Umkreissuche)
- fallindividuell weitere Dokumente, bspw. Stellungnahme Tierarzt zum Enthornungsstand etc.
Der Bescheid ist kostenpflichtig nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL).
- Geflügel: 95,- bis 2500,- Euro
- Rind, Pferd, Geweihträger: 6,- Euro pro Tier, mindestens jedoch 75,- Euro
- Schaf, Ziege, Schwein, Kaninchen: 1,- Euro pro Tier, mindestens jedoch 75,- Euro
Es gibt keine Frist zu beachten. Tiere können erst nach Bescheidung zugekauft werden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 8 Wochen.
- Anhang II Teil II Ziffer 1.3.4 der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (Öko-Verordnung)
-
Nr. 5.9.1.1. und 5.9.1.2 der Anlage zu § 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Sie finden alle Informationen seit dem 1. Januar 2022 in der Datenbank "OrganicXlivestock" (siehe nachstehender Link).
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
24.11.2021
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 / Öko-Kontrolle
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Zuständige Stellen
Stelle | Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL e.V.) |
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WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574041-390 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |