Tierwohl - Förderungen beantragen
Durch die Tierwohlförderung können Sie als Tierhalter Unterstützung bei der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie können als der Tierhalter bei der freiwilligen Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren Unterstützung erhalten.
Die Anpassung von Produktionsstrukturen an weiter steigende Anforderungen im Hinblick auf das Tierwohl, in Verbindung mit einer nachhaltigen Agrarproduktion in der Nutztierhaltung, ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Mit dieser Zuwendung sollen für Sie verfahrensbedingte laufende Mehrkosten im Rahmen der Bewirtschaftung bei bestimmten Haltungsverfahren, zumindest anteilmäßig, ausgeglichen werden.
Die Maßnahmen sind im Einzelnen:
Maßnahmegruppe Rinder
- Maßnahme R 1: Sommerweidehaltung Rinder
- R 11 Förderstufe 1/ Weidegang 4 Monate
- R 12 Förderstufe 2/ Weidegang 5 Monate
Maßnahmegruppe Schweine
- Maßnahme S 1: Einstreuhaltung Schweine (alle Produktionsstufen)
- Maßnahme S 2: Tierwohl Sauenhaltung
- S 21 D Förderstufe 1/ Deckbereich
- S 21 A Förderstufe 1/ Abferkelbereich
- S 21 W Förderstufe 1/ Wartebereich
- S 22 D Förderstufe 2 / Deckbereich
- S 22 A Förderstufe 2/ Abferkelbereich
- S 22 W Förderstufe 2/ Wartebereich
- S 23 D Förderstufe 3 / Deckbereich
- S 23 A Förderstufe 3/ Abferkelbereich
- S 23 W Förderstufe 3/ Wartebereich
- Maßnahme S 3: Tierwohl Ferkelaufzucht und Mast
- S 31 Förderstufe 1
- S 32 Förderstufe 2
- S 33 Förderstufe 3
- Maßnahme S 4: Raufutter (alle Produktionsstufen)
Maßnahmegruppe Genetische Ressourcen
Maßnahme G: Vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen
Höhe der beantragten Förderung
Die Zuwendung wird Ihnen als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren jährlichen Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung richtet sich grundsätzlich am Verpflichtungsumfang in Großvieheinheiten (GVE) beziehungsweise Tierplätzen aus. Sie wird anhand der Anzahl der Tiere beziehungsweise Tierplätze berechnet, die Sie im Verpflichtungszeitraum nachweislich entsprechend derZuwendungsvoraussetzungen halten.
Sie müssen einen formgebundenen georäumlichen Antrag online über das Portal PORTIA einreichen.
Zuständig sind die Agrarförderzentren (Zweigstellen) des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Links
Voraussetzung sind tiergerechte Haltungsverfahren, welche über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards des Tierwohls hinausgehen
Sie verpflichten sich mit Ihrem Antrag für mehrere Jahre den Betrieb aktiv selbst zu bewirtschaften und die einzubeziehenden Tiere und Flächen gemäß den im Förderkatalog festgelegten Zuwendungsvoraussetzungen zu halten beziehungsweise zu bewirtschaften. Eine Eigenbewirtschaftung liegt auch im Fall von Pensionstierhaltung vor. Neben den Zuwendungsvoraussetzungen, müssen Sie auch die Verpflichtungen der Konditionalität einhalten.
Im Portal PORTIA werden Sie über die benötigten Antragsunterlagen informiert, welche Sie dort online einreichen.
Es fallen keine Gebühren an.
Den Antrag auf Bewilligung der Maßnahme für den mehrjährigen Verpflichtungszeitraum müssen Sie von August bis September des Vorjahres zum 1. Verpflichtungsjahr stellen. Den Auszahlungsantrag für das laufende Verpflichtungsjahr müssen Sie jeweils bis zum 15. Mai einreichen.
Die Zuwendung wird Ihnen nach Ablauf des jeweiligen Verpflichtungszeitraumes bis spätestens zum 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres jährlich ausgezahlt.
Das Thüringer Tierwohl ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Agrarförderzentren beziehungsweise die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft/ Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
10.04.2024
Weitere Informationen finden Sie in der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie.
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Großenstein |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 361 574187-088 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | PORTIA Servicehotline |
---|---|
Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Servicezeiten Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Schopperstraße 65 07937 Zeulenroda-Triebes
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 361 573921-299 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
07931 Zeulenroda-Triebes
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 361 573921-299 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 52 - Flächen- und tierbezogene Zahlungen |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0361 574013-099 |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |