Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen" (NALAP)
Mit dem „Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen" (NALAP) kann: 1. eine Förderung durch Vertragsabschluss erfolgen z....
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Mit dem „Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen" (NALAP) kann:
1. eine Förderung durch Vertragsabschluss erfolgen z.B. für die
- Durchführung von Mahd und Beweidung auf Biotopgrünland
- Pflege von Teichen und Kopfbäumen
- Betreuung von Amphibienschutzzäunen
2. eine Förderung durch Zuwendungsbescheid erfolgen z.B. für die Durchführung von
- Naturschutzprojekten zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten in der Agrarlandschaft
Anträge auf Projektförderung oder auf einen Vertragsabschluss können Sie jährlich bis zum 01. Februar stellen. Später eingereichte Vertragsangebote/Anträge können berücksichtigt werden. Anträge auf Projektförderung oder auf Abschluss eines Vertrages bereitet die untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt gemeinsam mit Ihnen vor und leitet diese an die Bewilligungsbehörde weiter. Die Bewilligungsbehörde erlässt einen Zuwendungsbescheid zur Projektförderung oder schließt mit Ihnen einen Vertrag ab.
- Das Verfahren zur Auszahlung im Rahmen einer Projektförderung wird im Bewilligungsbescheid geregelt.
- Die Auszahlung einer vertraglich vereinbarten Zuwendung bzw. Vergütung erfolgt jährlich auf Antrag (Formblatt).
Ansprechpartner vor Ort, in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist die jeweilige Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung.
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Um Vertragsnehmer oder Träger von Projekten zu werden, müssen Sie dem folgenden Personenkreis angehören
- natürliche Personen
- juristische Personen des privaten (insbesondere Vereine und Naturschutzverbände) und des öffentlichen Rechts
- ggf. Kommunen
- gemeinnützige juristische Personen
- landwirtschaftliche Personen und andere Landbewirtschafter
weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung können Sie der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP) entnehmen.
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen
- Zuwendungsvertrag zur Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Formulare erhalten Sie über die untere Naturschutzbehörde Ihres Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung und die Bewilligungsbehörde.
keine
Anträge auf Projektförderung oder auf einen Vertragsabschluss erfolgen jährlich bis zum 01.Februar. Später eingereichte Vertragsangebote/Anträge können berücksichtigt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Bei Bewilligung eines Projekts enthält der Förderbescheid die übliche Rechtsbehelfsfrist von einem Monat.
Vordrucke bzw. Formulare erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landratsamtes bzw. in kreisfreien Städten Ihrer Stadtverwaltung oder bei der Bewilligungsbehörde.
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
02.03.2020
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar
Tel: +49 361 57 3943 042
Fax: +49 361 57 3943 890
Fragen Sie den Landschaftspflegeverband, der in Ihrem Landkreis oder in Ihrer Gemeinde tätig ist, ob er Ihnen helfen kann.
Bei Pflegemaßnahmen bzw. Projekten in FFH- und Vogelschutzgebieten sowie für Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie fragen Sie die jeweils örtlich zuständige NATURA 2000-Station.
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 361 57394-3890 |
WWW | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4240 Naturschutz Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zu schützen (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Der Erhalt unserer Lebensgrundlagen ist eine öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel. |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0365 838-4205 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |