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Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

Landwirtschaftliche Fläche rückwirkend für Ökolandbau anerkennen

Flächen, die in der Vergangenheit nachweislich nicht mit im ökologischen Landbau verbotenen Mitteln behandelt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend als Bio-Flächen anerkannt werden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein zertifiziertes Bio-Unternehmen sind und landwirtschaftliche Flächen rückwirkend als ökologische Flächen anerkennen lassen wollen, dann benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese überprüft die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen.

Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung über ihre Kontrollstelle bei der zuständigen Stelle:

  • Formular bei Kontrollstelle anfordern
  • Formular ausfüllen und unterschreiben
  • an Kontrollstelle senden
  • Kontrollstelle prüft und bestätigt Angaben und leitet Antrag an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
  • TLLLR bescheidet Antrag und sendet Bescheid an Unternehmer und Kopie an Kontrollstelle

Bitte wenden Sie sich an Ihre Kontrollstelle.

Dass die Fläche in den vergangenen Jahren nicht mit im ökologischen Landbau verbotenen Mitteln behandelt worden ist, müssen Sie durch folgende Möglichkeiten nachweisen:

  1. Teilnahme an einem amtlichen Förderprogramm, welches gewährleistet, dass Mittel, die für die ökologische Produktion nicht zugelassen sind, nicht verwendet wurden oder
  2. eine Risikoanalyse der Ökokontrollstelle und ggf. einer Bodenanalyse.

  • ausgefüllter Antrag
  • ggf. Nachweis über Teilnahme an einem Förderprogramm
  • ggf. Luftbilder der Fläche
  • ggf. FFN der vergangenen 3 Jahre
  • ggf. Pachtvertrag
  • ggf. Ackerschlagkartei
  • ggf Laboranalyse des Bodens

Der Bescheid ist kostenpflichtig gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL).

  • je Hektar 20,- Euro, jedoch mindestens 75,- Euro

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 8 Wochen.

  • Art. 10 Absatz 3 Verordnung (EU) Nr. 2018/848
  • Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2020/464

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Formular, kein Onlinedienst

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

25.11.2021

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 / Öko-Kontrolle

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Zuständige Stellen

Stelle

Verzeichnis der zugelassenen Öko-Kontrollstellen auf der Seite der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)

07702 Jena

WWW

https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Landwirtschaft/Oekologischer-Landbau/ListeKontrollstellen.pdf;jsessionid=6D8042ADDA5E60D426672E7DE83F3B6E.1_cid325?__blob=publicationFile&v=20

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Ökolandbau

Telefon: +49 361 574041-447

E-Mail: oeko@tlllr.thueringen.de