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Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

Jagdschein Zulassung zur Jägerprüfung beantragen

Vor der Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen. Die Entscheidung für die Zulassung zur Jägerprüfung trifft die Untere Jagdbehörde. 

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Personen, welche die Jagd ausüben möchten, müssen einen gültigen Jagdschein besitzen. 

Vor der Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen. 

Dazu ist eine Zulassung notwendig.

Die Entscheidung über die Zulassung zur Jägerprüfung trifft die Untere Jagdbehörde.

Dazu sind ihr Nachweise zu erbringen beispielsweise über die Teilnahme an

Ausbildungskursen

 Ausbildungsstunden in Schießdisziplinen

Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch

Entrichtung der Prüfungsbgebühren. 

Nach erfolgreicher Zulassung erfolgt die Teilnahme an der Prüfung. 

Die Jägerprüfung besteht aus der:

schriftlichen Prüfung

mündlich-praktischen Prüfung sowie der 

Schießprüfung.

Die Untere Jagdbehörde ist für die Durchführung der Jägerprüfung zuständig.

Der Termin der jeweiligen Jägerprüfung wird durch die Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte bekanntgegeben.

Zwei Wochen vor Prüfungsbeginn muss die Anmeldung bei der Prüfungsbehörde erfolgen.

Die Prüfungsbehörde kann Ausnahmen zulassen.

Spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn müssen die notwendigen Nachweise erbracht werden.

Untere Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Personen dürfen zu Prüfungen nur zugelassen werden, wenn sie sechs Monate vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben.
 

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass bis spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn folgende Nachweise erbracht werden:

Nachweis, dass er an mindestens 130 Ausbildungsstunden eines anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurs bei der Landesjägerschaft oder bei einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einem Mentor teilgenommen hat; das Ende der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen,

Nachweis über die Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin

Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch,

Für den Fall seiner Minderjährigkeit, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters,

Nachweis, dass die Prüfungsgebühren entrichtet wurden.

Sechs Monate vor Beginn der Prüfung muss das 15. Lebensjahr vollendet sein.

Spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn müssen die notwendigen Nachweise erbracht werden.

Wenden Sie sich an die Untere Jagdbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

31.07.2023