Forst - Kahlschlag Genehmigung beantragen
Sie möchten einen Kahlschlag durchführen? Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden.
Die Waldfunktionen müssen erhalten bleiben.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis
2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)
3. Genehmigung/ Versagung des Kahlschlages
4. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller
ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde.
Links
Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags mit Nachweis des Eigentums,
es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
Genehmigungsfähigkeit
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags
Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
Verwaltungskosten
je Hektar, mindestens 350 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.6.1 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung
Keine
4 Wochen
Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags
Grundbuchauszug
ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts
29.06.2023
Zuständige Stellen
Stelle | ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts |
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Telefon | |
Fax | 0361 57401-2250 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |