Beseitigung oder Veränderung geschützter Bäume (Naturdenkmale, Landschaftsbestandteile, Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben, sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie an einem Baum Veränderungen vornehmen wollen oder einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz, zum Beispiel als Naturdenkmal oder in Alleen, unterliegen.
Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil durch eine Baumschutzsatzung geschützt ist, müssen Sie vor dem Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
10.10.2024
Bitte wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde.