Baumfällgenehmigung beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz beseitigen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – aber auch in der freien Landschaft geschützt.
Zum allgemeinen Schutz der Arten ist in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen sowie von allen anderen Gehölzen (auch Hecken und Gebüsche) nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Eingeschlossen sind das Auf-Stock-setzen und Roden. Nicht unter dieses Verbot fallen lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Wenn Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen Baum fällen oder Hecken bzw. Gebüsche beseitigen möchten, ist eine gebührenpflichtige Befreiung von diesem Verbot erforderlich. Gegebenenfalls müssen Sie für das gefällte Gehölz einen Ausgleich bzw. Ersatz leisten.
Zu beachten ist außerdem, dass eine Gehölzbeseitigung (unabhängig vom Fällzeitpunkt) auch gegen besondere artenschutzrechtliche Verbote oder Schutzgebietsverordnungen verstoßen kann.
Sollte es in Ihrer Kommune eine Baumschutzsatzung geben, sind diese Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt GeraDie Stadt Gera verfügt seit dem 17.12.1997 über eine Baumschutzsatzung, die durch eine 1. und 2. Änderungssatzung in den Jahren 1999 und 2001 kleine Anpassungen erfahren hat. Seit dem 24.04.2014 liegt die 3. Änderungssatzung der Baumschutzsatzung vor. Die Satzung stellt im Innenbereich alle Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter Schutz.
Die Baumschutzsatzung der Stadt Gera stellt den Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich der Bebauungspläne ab einem Stammumfang von 50 cm unter Schutz, dendrologische Besonderheiten sind bereits ab einem Stammumfang von 30 cm geschützt.
Die Beseitigung geschützter Bäume einschließlich der Beeinträchtigung ihrer natürlichen Lebensfunktionen ist grundsätzlich verboten. Die Ausnahme oder Befreiung von den Schutzgeboten bedarf im Einzelfall der Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde, die schriftlich zu beantragen ist.
Das entsprechende Antragsformular können Sie auf dieser Seite links im Download-Bereich herunterladen.
Wird eine Ausnahme oder Befreiung vom Baumschutz erteilt, dann wird die Fällgenehmigung im Allgemeinen mit der Auflage zur Durchführung angemessener Ersatzpflanzungen verbunden. Wer dazu aus tatsächlichen Gründen (z. B. Platzmangel auf dem Grundstück) nicht in der Lage ist, hat die Möglichkeit, diese finanziell abzulösen. Die Zahlung wird auf einem zweckgebundenen Verwahrkonto vereinnahmt, von dem die Stadt selbst Baumpflanzungen auf öffentlichen Grundstücken durchführt.
Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen.
Ihre Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, ob sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat und welche Regelungen darin getroffen wurden.
Wichtige Dokumente und Informationen für Gera finden Sie unter: https://www.gera.de/bauen-stadtentwicklung/umwelt-und-naturschutz/baumschutz
Wichtige Dokumente und Informationen für Gera finden Sie unter: https://www.gera.de/bauen-stadtentwicklung/umwelt-und-naturschutz/baumschutz
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Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
15.12.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - 4200 Umweltamt Zu den grundlegenden Aufgaben des Fachdienstes Umwelt gehören der Erhalt funktionsfähiger Naturkreisläufe sowie der Schutz der Umwelt. Dies ist Voraussetzung für die Verbesserung der Lebensqualität und die Schaffung einer lebens- und liebenswerten Stadt. Im Fachdienst Umwelt werden insbesondere Fragen von Bodenschutz, Abfallablagerungen, Wasserhaushalt, Emissionen und Immissionen, Chemikaliensicherheit, Natur-, Arten- und Baumschutz behandelt. Die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Umwelt stehen Ihnen gern für alle Fragen zum Umwelt- und Naturschutz im Stadtgebiet zur Verfügung. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4205 |
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Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
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Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
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Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
Telefon: 0365 838-4240
Downloads
Baumfällantrag
Baumschutzsatzung
Infoblatt "Rund um den Baum"
Warum brauchen wir eine Baumschutzsatzung?
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4240 Naturschutz Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zu schützen (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Der Erhalt unserer Lebensgrundlagen ist eine öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel. |
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