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Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

Ausnahmegenehmigung synthetische Vitamine im Öko-Landbau füttern beantragen

Wenn Sie als zertifiziertes Bio-Unternehmen synthetische Vitamine (A, D, E) an ihre Wiederkäuer füttern wollen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung bekommen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein zertifiziertes Bio-Unternehmen sind und synthetische Vitamine A und/oder D und/oder E an ihre Wiederkäuer verfüttern möchten, dann benötigen Sie vor der Fütterung die Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung über ihre Kontrollstelle bei der zuständigen Stelle:

  • Formular von Kontrollstelle geben lassen
  • Formular ausfüllen und unterschreiben
  • an Kontrollstelle senden
  • Kontrollstelle leitet Antrag an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
  • TLLLR bescheidet Antrag und sendet Bescheid an Unternehmer und Kopie an Kontrollstelle

Bitte wenden Sie sich an Ihre Kontrollstelle.

Bei den eingesetzten Vitaminen handelt es sich um naturidentische Vitamine, die nur über handelsübliche Mineralfutter oder andere Ergänzungsfuttermittel (vitaminierte Kraftfutter) gefüttert werden.

  • ausgefüllter Antrag

Der Bescheid ist kostenpflichtig gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL).

  • 75,- Euro

Es gibt keine Fristen zu beachten.

  • Art. 24 Absatz 3 Buchstabe e) ii) der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (Öko-Verordnung)
  • Art. 4 i. V. m. Anhang III Teil B Nr. 3 a) der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Formular, kein Onlinedienst

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

25.11.2021

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 / Öko-Kontrolle

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Zuständige Stellen

Stelle

Verzeichnis der zugelassenen Öko-Kontrollstellen auf der Seite der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)

07702 Jena

WWW

https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Landwirtschaft/Oekologischer-Landbau/ListeKontrollstellen.pdf;jsessionid=6D8042ADDA5E60D426672E7DE83F3B6E.1_cid325?__blob=publicationFile&v=20

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Ökolandbau

Telefon: +49 361 574041-447

E-Mail: oeko@tlllr.thueringen.de