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Abfall, Schadstoffe und Emissionen

Restabfälle zur Entsorgung abgeben

Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

Leistungsbeschreibung

In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Gera

Für die Abfallentsorgung ist in Gera der Fachdienst Umwelt bzw. der Abfallwirtschaftszweckverband (AWV) Ostthüringen zuständig. Nähere Informationen zum AWV finden Sie unter http://www.awv-ot.de/.

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

04.04.2024

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

Zuständige Stellen

Stelle

Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen
Ebelingstr. 10
07545 Gera

Telefon

0365 8332111

E-Mail

info@awv-ot.de

WWW

Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen

Öffnungszeiten

Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr      

Donnerstag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Service-Telefon

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof Gera

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein