Beseitigung von Straßenverunreinigungen außerhalb geschlossener Ortschaften
Als Bürger oder als Verwaltung möchten Sie eine Verunreinigung an einem Straßenabschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße, bzw. an einem der Bundes-, Landes- oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg melden
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie melden eine Verunreinigung an einem Straßenabschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Verunreinigungen werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte.
Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Innerhalb geschlossener Ortschaften obliegt die Reinigung der jeweiligen Kommune.
Sie melden eine Verunreinigung an einem Straßenabschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Verunreinigungen werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte.
Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Innerhalb geschlossener Ortschaften obliegt die Reinigung der jeweiligen Kommune.
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr – Regionalreferate 42 - 45
Hallesche Straße 15/ 16
99085 Erfurt
Postanschrift:
Postfache 80 03 53
99029 Erfurt
Telefon: +49 361 57413-5309
Die Baulast für die betroffene Straße muss bei der Bundesrepublik Deutschland, bei dem Land Thüringen oder bei den Landkreisen liegen. Die Verunreinigung befindet sich außerhalb geschlossener Ortschaften.
Genauer Standort der Verunreinigung, Ort, Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung der Verunreinigung, evtl. Foto.
keine
keine
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
27.06.2022
Unterscheidung in verschiedene Baulastträger: Bund, Land, Kreis, Gemeinde.
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Zuständige Stellen
07501 Gera
Stelle | Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost" |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0361 574181-423 |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Hainstraße 19 07545 Gera
Stelle | Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost" |
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Telefon | |
Fax | 0361 574181-423 |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |