Abfallrecht
Das Abfallrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen zum Thema Abfall. Als Abfall werden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) alle Stoffe oder Gegenstände bezeichnet,...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das Abfallrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen zum Thema Abfall. Als Abfall werden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) alle Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden.
Gegenstände des Abfallrechts sind insbesondere:
- die Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen,
- die Stellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
- Regelungen der Produktverantwortung,
- die abfallwirtschaftliche Planung,
- die Errichtung und der Betrieb von Deponien,
- Nachweis- und Registerpflichten,
- Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie
- Fragen der Betriebsorganisation, eines Betriebsbeauftragten für Abfall.
Die landesrechtlichen Zuständigkeiten im Bereich des Abfallrechts sind im Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt.
Danach sind die Landkreise und kreisfreien Städte bis auf wenige Ausnahmen als Überwachungsbehörde für abfallwirtschaftliche Sachverhalte zuständig. Besondere Zuständigkeiten sind dem Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (Vollzug der Klärschlammverordnung und teilweise der Bioabfallverordnung) zugewiesen.
Dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz obliegen neben zentralen Aufgaben der Abfallwirtschaft, wie dem Vollzug der Nachweisverordnung oder des Abfallverbringungsrechts, insbesondere auch Überwachungsaufgaben, bei denen die Landkreise und kreisfreien Städte z.B. durch ihre Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger selbst betroffen sein könnten.
Links
- • Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen
- • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftgesetz - KrWG)
- • Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG)
- • Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- • Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- • Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG)
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
19.05.2020
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
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Telefon | |
Fax | 0361 57394-2222 |
WWW | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4220 Immissionsschutz/Chemikalien/Abfall Der Immissionsschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen (Immissionen) von Luftschadstoffen, Lärm, Erschütterungen oder elektromagnetischen Feldern auf die Umwelt, die durch natürliche oder vom Menschen verursachte Prozesse freigesetzt wurden (Emissionen). Ziel des Immissionsschutzes ist es, schädliche Um-welteinwirkungen zu verhindern oder so zu begrenzen, dass Gesundheitsgefahren und erhebliche Belästigungen für die Bevölkerung und die Umwelt vermieden beziehungsweise reduziert werden. Unter Chemikaliensicherheit werden die nationalen und internationalen Bemühungen bezeichnet, durch Gesetze, Übereinkommen, etc. den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien (Gefahrstoffen) zu gewährleisten. Chemikaliensicherheit bedeutet gesundheitlichen Verbraucherschutz im Interesse aller Bürger und ist zugleich wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4205 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Stadtverwaltung Gera - 4200 Umweltamt Zu den grundlegenden Aufgaben des Fachdienstes Umwelt gehören der Erhalt funktionsfähiger Naturkreisläufe sowie der Schutz der Umwelt. Dies ist Voraussetzung für die Verbesserung der Lebensqualität und die Schaffung einer lebens- und liebenswerten Stadt. Im Fachdienst Umwelt werden insbesondere Fragen von Bodenschutz, Abfallablagerungen, Wasserhaushalt, Emissionen und Immissionen, Chemikaliensicherheit, Natur-, Arten- und Baumschutz behandelt. Die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Umwelt stehen Ihnen gern für alle Fragen zum Umwelt- und Naturschutz im Stadtgebiet zur Verfügung. |
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Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
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Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
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Mitarbeiter/in
Telefon: 0365 838-4210