Abfallerzeugernummer beantragen
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie im Rahmen des Abfallnachweisverfahrens die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten der Abfallerzeugung in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, müssen Sie, sofern Sie nicht Kleinmengenerzeuger mit einem Anfall unter 2 t nachweispflichtigen Abfalls sind, entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.
Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.
Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und gegebenenfalls für Erzeuger:innen und Entsorger:innen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.
Die Erzeugernummer wird im Abfallüberwachungssystem (ASYS) erfasst.
- Die Abfallerzeugernummer können Sie über den Online-Dienst oder über die vom TLUBN zur Verfügung gestellten Formulare beantragen.
- Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob Ihre Angaben vollständig und plausibel sind und ob Sie die erforderlichen Unterlagen beigefügt haben. Gegegebenfalls fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
- Sind Ihnen Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.
Bitte wenden Sie sich an dsa Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz; Referat 74 | Abfallrechtliche Überwachung.
Sie sind Erzeuger nachweispflichtiger (gefährlicher) Abfälle mit mehr als 2 t /a.
Gewerbeanmeldung und/ oder Handelsregister-Auszug (Kopie)
Verwaltungsgebühr: gebührenfrei
Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.
Variabel, im Regelfall weniger als ein Woche
22.11.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 74 - Abfallrechtliche Überwachung |
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Telefon | |
Fax | 0361 57394-2222 |
WWW | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |