Abfallentsorgernummer Erteilung
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallentsorgung müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten bei der Abfallentsorgung zu ermöglichen, können Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.
Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.
Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und gegebenenfalls für Erzeuger:innen und Entsorger:innen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.
Die Entsorgernummer wird im Abfallüberwachungssystem (ASYS) erfasst.
- Die Abfallentsorgernummer können Sie über den Online-Dienst oder über die vom TLUBN zur Verfügung gestellten Formulare beantragen Das TLUBN prüft zunächst, ob Ihre Angaben vollständig und plausibel sind und ob Sie die erforderlichen Unterlagen beigefügt haben. Gegebenenfalls werden Angaben und Unterlagen nachgefordert.
- Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz; Referat 74 | Abfallrechtliche Überwachung.
- es liegt eine Genehmigung für nachweispflichtige (gefährliche) Abfälle vor
oder
- Sie als Entsorger beabsichtigen eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder im Rahmen des Elektro und Elektronikgerätegesetz (beziehungsweise EMAS)
oder
- im Rahmen der AltfahrzeugVerordnung
oder
- es liegt eine Anordnung zur Führung einer Entsorgernummer durch die Genehmigungsbehörde vor
oder
- Sie beabsichtigen auch für nicht nachweispflichtige Abfälle die elektronische Registerführung (dazu muss dies beim TLUBN beantragt werden)
- Gewerbeanmeldung oder HandelsregisterAuszug (Kopie)
- Die entsprechende Anlagengenehmigung ist diesem Antrag beizufügen! (Wenn die Genehmigung durch das TLUBN erfolgte, genügt die Angabe des Aktenzeichens)
Verwaltungsgebühr: gebührenfrei
Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.
Variabel, im Regelfall weniger als ein Woche
22.11.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 74 - Abfallrechtliche Überwachung |
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Telefon | |
Fax | 0361 57394-2222 |
WWW | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |