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Genehmigungen für den Flugbetrieb mit Hubschraubern beantragen

Wenn Sie Hubschrauber betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts für Ihren Flugbetrieb – zum Beispiel für den Luftrettungsdienst oder den Hubschrauberwindenbetrieb.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Hubschrauber betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts.

Sie können

  • neue Genehmigungen für ein oder mehrere Hubschrauber desselben Musters beziehungsweise derselben Baureihe beantragen,
  • einen Hubschrauber zu einer bestehenden Genehmigung für dasselbe Muster beziehungsweise die -baureihe hinzufügen,
  • ein neues Muster beziehungsweise eine neue Baureihe zu einer Genehmigung hinzufügen,
  • Ihren bestehenden Genehmigungsumfang für ein oder mehrere Hubschrauber ändern,
  • Hubschrauber aus einer Genehmigung entfernen,
  • eine bestehende Genehmigung zurückgeben.

Mit diesem Antrag können Sie als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) folgende Genehmigungen erhalten: 

  • Medizinische Hubschraubernoteinsätze (HEMS)
  • Hubschrauberwindenbetrieb (HHO)
  • Offshore-Hubschrauberbetrieb (HOFO)
  • Nachtflugsichtsysteme (NVIS)
  • elektronischer Pilotenkoffer (EFB)
  • Beförderung gefährlicher Güter (DG)
  • Leistungsbasierte Navigation (PBN)
  • Örtlichkeit von öffentlichem Interesse (PIS)
  • nicht-gewerblicher und spezialisierter Flugbetrieb von Luftfahrzeugen eines AOC-Inhabers durch einen anderen Betreiber 
  • Start und Landung ohne die Möglichkeit einer sicheren Notlandung
  • Grundsätze der Kraftstoffermittlung (Fuel Policy)
  • Hubschraubereinsätze über Gebieten mit schwierigen Umgebungsbedingungen außerhalb dicht besiedelter Gebiete 
  • Methoden zur Festlegung der Mindestflughöhen (Minimum Flight Altitudes)
  • Flüge bei geringer Sicht (LVO)
  • sonstige Genehmigungen

Als nicht gewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) können Sie folgende Genehmigungen beantragen:

  • Offshore-Hubschrauberbetrieb (HOFO)
  • Beförderung gefährlicher Güter (DG)
  • sonstige Genehmigungen

Als Betreiberin oder Betreiber eines spezialisierten Flugbetriebs (SPO) können Sie zusätzlich die folgende Genehmigung beantragen:

  • spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko (SPO High Risk)

Die Antragstellung ist gegebenenfalls kostenpflichtig. Bei Bedarf müssen weitere Anträge gestellt werden. Entsprechende Hinweise finden Sie im Antragsformular.
 

Sie können die Genehmigung für den Flugbetrieb online, per E-Mail, Post oder Fax beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Online-Antrag: 

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie den Online-Antrag zu Genehmigungen für den Flugbetrieb. Sie können mehrere Genehmigungen gebündelt beantragen. 
  • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben und Nachweise.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen als Dateidirekt hochladen (in den Formaten PDF, DOC, JPEG, PNG, ZIP, XLS, KML). Als Organisation können Sie auch einen Download-Link angeben, unter dem das LBA die Unterlagen herunterladen kann.
  • Bei einigen Genehmigungen benötigt das LBA technische Nachweise, die Sie separat einreichen müssen. Die entsprechenden Hinweise und Links finden Sie im Online-Antrag.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Unklarheiten sowie fehlenden Informationen oder Unterlagen bei Ihnen und gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt sendet Ihnen 
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • einen Genehmigungsbescheid oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.

Antrag per E-Mail, Post oder Fax:

  • Sie können den Antrag sowohl formlos stellen als auch eine der Vorlagen nutzen: 
    • Wenn Sie die Vorlagen nutzen möchten, rufen Sie die Webseite des LBA auf und laden Sie sich die aktuellen Antragsformulare herunter. 
      • Füllen Sie die Formulare aus, drucken diese aus, unterschreiben Sie diese. 
    • Wenn Sie den Antrag formlos stellen möchten, schildern Sie ihr Anliegen in einem selbstaufgesetzten Schreiben, das Sie handschriftlich Unterschreiben. 
  • Falls Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten, scannen Sie den unterschriebenen Antrag wieder ein.
  • Fügen Sie alle notwendigen Unterlagen bei.  
  • Senden Sie alles per E-Mail, Post oder Fax ab.
  • Die weiteren Schritte sind identisch mit dem Online-Antrag. 

  • Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz liegt in Deutschland.
  • Sie stellen den Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als 
    • Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT),
    • Nicht gewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) oder
    • Betreiberin oder Betreiber von spezialisiertem Flugbetrieb (SPO). 
  • Andere Betriebe stellen den Antrag bei den zuständigen Landesluftfahrtbehörden.
  • Sie weisen dem LBA unter anderem technische Voraussetzungen des Luftfahrzeugs, Betriebsverfahren sowie Schulungen der Besatzungen nach.

Die genauen Voraussetzungen für die jeweilige Genehmigung sind abhängig vom Flugzeug, der verbauten Technik sowie der Art des Flugbetriebs. 

Bei jeder Genehmigung erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das LBA, bei der die Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen.

  • Nachweise für betriebliche Verfahren und Schulungen; welche dies im Detail sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen oder beim Luftfahrt-Bundesamt erfragen. 
  • Bei Änderungen: Nachweise der Änderungen
  • Wenn Sie den Antrag für eine andere Person oder Organisation stellen, benötigen Sie eine Vollmacht.

Für die am häufigsten beantragten Genehmigungen sind folgende Unterlagen bei Erstantrag erforderlich: 

Spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko (SPO High Risk)

  • Erklärung für alle Verfahren und Luftfahrzeuge
  • Dokumentation betrieblicher Verfahren und Trainingsverfahren im Betriebshandbuch oder im SPO Betriebshandbuch
  • Nachweise für die Standard Operating Procedures (SOP)
  • Risk Assessment 
  • Mindestausrüstungsliste (MEL) für alle Luftahrzeuge
  • falls Zusatzausrüstung eingesetzt wird: Ausrüstungsnachweise für alle Luftfahrzeuge
  • Nachweise zur Trainingsdurchführung, sofern bereits vorhanden

Medizinische Hubschraubernoteinsätze (HEMS)

  • Safety Risk Assessment 
  • Supplemental Type Certificate (STC)
  • Änderungen im OM-A
  • Änderungen im OM-B
  • Trainings- und Überprüfungsprogramme im OM-D
  • Nachweise zur Trainingsdurchführung, sofern bereits vorhanden
  • Checkliste Rettungsstation
  • Ausrüstungscheckliste
  • Anlage zum Antrag (Compliance List)

Hubschrauberwindenbetrieb (HHO)

  • Flight Manual Supplement
  • Safety Risk Assessment
  • Änderungen im OM-A
  • Änderungen im OM-B
  • Trainings- und Überprüfungsprogramme im OM-D
  • Nachweise zur Trainingsdurchführung, sofern bereits vorhanden
  • Anlage zum Antrag (Compliance List)

Offshore-Hubschrauberbetrieb (HOFO)

  • Safety Risk Assessment
  • bei schwierigen Umgebungsbedingungen: Nachweis für die Zulassung von Einbau und Betrieb der Notwasserungsausrüstung im (Supplemental) Type Certificate ((S)TC) pro Luftfahrzeug
  • Änderungen im OM-A
  • Änderungen im OM-B
  • Trainings- und Überprüfungsprogramme im OM-D
  • Nachweise zur Trainingsdurchführung (sofern bereits vorhanden)
  • Anlage zum Antrag (Compliance List)

Nachtflugsichtsysteme (NVIS)

  • Safety Risk Assessment
  • (Supplemental) Type Certificate ((S)TC)
  • falls vorhanden: Operator Substantiation Report For Night Vision Imaging Systems (NVIS) / NVG)
  • Änderungen im OM-A
  • Änderungen im OM-B
  • Trainings- und Überprüfungsprogramme im OM-D
  • Nachweise zur Trainingsdurchführung (sofern bereits vorhanden)
  • Anlage zum Antrag (Compliance List)

Elektronischer Pilotenkoffer (EFB)

  • bei Geräten über 1Kilogramm, die die Struktur des Luftfahrzeugs beeinflussen: Technischer Nachweis (TCDS oder STC)
  • falls eine Druckkabine vorhanden ist: Nachweis über Resistenz gegen Druckverlust
  • falls bei einem portablen Gerät installierte IFR-Karten als primäre Quelle genutzt werden: Nachweis zum Electromagnetic Inference (EMI) Test
  • EFB-Handbuch oder Abschnitte im OM-A
  • Schulungs- und Überprüfungsprogramme im OM-D
  • Nachweise über Schulungen 
  • Anlage zum Antrag (Compliance List)

Beförderung gefährlicher Güter (DG)

  • Zertifikat der Personalkategorie 6 gemäß ICAO T.I. Part 1 Chapter 4 (IATA 1.5) 
  • Änderungen im OM-A
  • Schulungsprogramme im OM-D
  • falls Laderäume vorhanden sind: Nachweis zur Klassifikation der Laderäume für jedes Luftfahrzeug 

Leistungsbasierte Navigation (PBN)

  • Nachweis für die Zulassung für den PBN-Betrieb 
  • Änderungen im OM-A
  • Änderungen im OM-B
  • Trainings- und Überprüfungsprogramme im OM-D
  • Nachweise zur Trainingsdurchführung (sofern bereits vorhanden)
  • Sicherheitsbewertung (Safety Assessment)
  • falls vorhanden: Dokument zum Reporting System
  • falls vorhanden: Dokument zum Monitoring Programme
  • Anlage zum Antrag (Compliance List)

Örtlichkeit von öffentlichem Interesse (PIS)

  • Änderungen im OM-A
  • Änderungen im OM-B
  • Änderungen im OM-C
  • Trainings- und Überprüfungsprogramme im OM-D
  • Nachweise zur Trainingsdurchführung (sofern bereits vorhanden)

Nicht-gewerblicher und spezialisierter Flugbetrieb von Luftfahrzeugen eines AOC-Inhabers durch einen anderen Betreiber 

  • Änderungen im OM-A
  • Änderungen im OM-B
  • wenn Teile des Verfahrens oder das gesamte Verfahren in einem Vertrag beschrieben werden: Mustervertrag
  • Risk Assessment
  • Compliance List

Je nach Genehmigung können andere Unterlagen erforderlich sein. 

Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. In einzelnen Fällen müssen Sie die Gebühren im Voraus zahlen.

Gebühr: EUR 50,00 - 1.500,00

https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html

Die Genehmigung können Sie in der Regel direkt einsetzen. Sie ist unbegrenzt gültig, wenn im Bescheid nichts anderes vermerkt ist.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Die Bearbeitung erfolgt umgehend nachdem Sie alle relevanten Angaben und Unterlagen eingereicht haben. Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Beispielsweise:  

  • Art und Komplexität des Antrages,
  • Qualität der eingereichten Unterlagen oder
  • gegebenenfalls mitinvolvierte Stellen.

Bearbeitungsdauer: 2 - 12 Wochen

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

19.11.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

38001 Braunschweig


Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2

38001 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-3299
für Erteilung Leitungspersonal

Fax

+49 531 2355-3298
für Erteilung Leitungspersonal

Fax

+49 531 2355-9099
für Flugbegleiterbescheinigungen

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RefB2@lba.de
für Erteilung Leitungspersonal

E-Mail

Kabinensicherheit@lba.de
für Flugbegleiterbescheinigungen

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Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten und Telefonzeiten:

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr

Freitag 8:00 – 14:00 Uhr

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Rollstuhlgerecht

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Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Hermann-Blenk-Straße 26
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