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Genehmigungen für den Flugbetrieb mit Flugzeugen beantragen

Wenn Sie Flugzeuge betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts für Ihren Flugbetrieb – zum Beispiel bei Gefahrguttransport oder Flugbetrieb bei geringer Sicht.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Flugzeuge betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts.

Sie können

  • neue Genehmigungen für ein oder mehrere Flugzeuge desselben Musters beziehungsweise derselben Baureihe beantragen,
  • ein Flugzeug zu einer bestehenden Genehmigung für dasselbe Luftfahrzeugmuster beziehungsweise die -baureihe hinzufügen,
  • Ihren bestehenden Genehmigungsumfang für ein oder mehrere Flugzeuge ändern.

Mit diesem Antrag können Sie folgende Genehmigungen erhalten: 

  • Reduced Vertical Separation Minima (RVSM) – Reduzierte Vertikalstaffelung 
  • Minimum Navigation Performance Specifications for North Atlantic High Level Airspace (MNPS NAT-HLA) – Spezifikation für Mindestnavigationsleistungen im nordatlantischen Luftraum
  • Minimum Navigation Performance Specifications for Performance Based Communications and Surveillance (MNPS PBCS) – Flugbetrieb in Lufträumen mit vorgeschriebener Navigationsausrüstung - Leistungsbasierte Kommunikation und Luftraumüberwachung 
  • Low visibility operations (LVO) – Flugbetrieb bei geringer Sicht 
  • Steep Approach Operations – Steilanflugverfahren 
  • Performance Based Navigation (PBN) – Leistungsbasierte Navigation 
  • Transport Of Dangerous Goods (DG) – Gefahrguttransport im Luftverkehr 
  • Flugbetrieb ohne bestimmte Ausrüstung
  • sonstige Genehmigungen

Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie zusätzlich folgende Genehmigungen beantragen: 

  • Electronic Flight Bag (EFB) – Elektronischer Pilotenkoffer 
  • Extended Range Operations with Two-Engined Aeroplanes (ETOPS) – Langstreckenbetrieb mit zweimotorigen Flugzeugen 
  • Single-Engine Turbine aeroplane operated at night or in - Instrument Meterological Conditions (SET-IMC) – Einmotorige Turbinenflugzeuge bei Nacht oder unter Instrumentenwetter-Bedingungen 
  • Use of aircraft included in an AOC for other-than-CAT operations 
  • Fuel Policy – Grundsätze der Kraftstoffermittlung
  • Minimum Flight Altitudes – Methode zur Festlegung der Mindestflughöhen
  • Non-ETOPS – Ausnahmegenehmigung für Flugzeuge (CAT) ohne ETOPS-Genehmigung
  • Unstabilized Approach – Unstabilisierte Anflüge für Flugzeuge (CAT)
  • Lower Landing Mass – Ermittlung Luftfahrzeugkategorie bei zugrunde gelegter niedrigerer Landemasse
  • Short Landing Operations – Kurzlandeverfahren
  • Reduced Landing Distance – Verkürzte Landestrecke 
  • Use Of Isolated Aerodromes – Benutzung abgelegener Flugplätze
  • Operations With Increased Bank Angles – Flugbetrieb mit größeren Querneigungen

Die Antragstellung ist kostenpflichtig. Bei Bedarf müssen weitere Anträge gestellt werden. Entsprechende Hinweise finden Sie im Antragsformular.
 

Die Genehmigung für den Flugbetrieb können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie den Online-Antrag zu Genehmigungen für den Flugbetrieb. Sie können mehrere Genehmigungen gebündelt beantragen. 
  • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben und Nachweise.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen als Datei direkt hochladen (in den Formaten PDF, DOC, JPEG, PNG, ZIP, XLS). Als Organisation können Sie auch einen Download-Link angeben, unter dem das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Unterlagen herunterladen kann.
  • Bei einigen Genehmigungen benötigt das LBA technische Nachweise, die Sie separat einreichen müssen. Die entsprechenden Hinweise und Links finden Sie im Online-Antrag.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Unklarheiten sowie fehlenden Informationen oder Unterlagen bei Ihnen.
  • Das LBA sendet Ihnen 
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • einen Genehmigungsbescheid oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren. 

  • Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz liegt in Deutschland
  • Sie stellen den Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als 
    • Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
    • Nicht gewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
    • Spezialisierter Flugbetrieb (SPO) 
  • Sie weisen dem LBA unter anderem technische Voraussetzungen des Luftfahrzeugs, Betriebsverfahren sowie Schulungen der Besatzungen nach.

Die genauen Voraussetzungen für die jeweilige Genehmigung sind abhängig vom Flugzeug, der verbauten Technik sowie der Art des Flugbetriebs. 

Bei jeder Genehmigung erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das LBA, bei der die Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen.

  • Betriebshandbuch Teil A, B, C, D (Operations Manual, OM) OM-A, OM-B, OM-C, OM-D
  • Mindestausrüstungsliste (Minimum Equipment List, MEL)
  • Wenn Sie den Antrag für eine andere Person oder Organisation stellen, benötigen Sie eine Vollmacht.

Electronic Flight Bag (EFB) – Elektronischer Pilotenkoffer:

  • gegebenenfalls separates EFB-Handbuch
  • Nachweis über Schulungen von Flugbesatzungsmitgliedern und anderem Betriebspersonal
  • gegebenenfalls technischer Nachweis (Type Certificate Data Sheets oder Supplemental Type Certificate)
  • ausgefüllte Anlage zum Antrag (Compliance List)

Reduced Vertical Separation Minima (RVSM) – Reduzierte Vertikalstaffelung:

  • Baureiheninformationen (Type Certificate, Supplemental Type Certificate, Pilot Operating Handbook)
  • gegebenenfalls die Compliance-Erklärung der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) oder ein Technik-Nachweis der CAMO 
  • gegebenenfalls Dokument zum Verfahren für die Überwachung und Meldung von Fehlern
  • ausgefüllte Anlage zum Antrag (Compliance List)

Minimum Navigation Performance Specifications (MNPS) – Spezifikation für Mindestnavigationsleistung:

  • Nachweise zur Navigationsausrüstung (Navigation Equipment)
  • Nachweise zu Navigationsdisplays, -anzeigen und -bedienelementen
  • ausgefüllte Anlage zum Antrag (Compliance List)

Extended-range Twin-engine Operations Performance Standards (ETOPS) – Langstreckenbetrieb mit zweimotorigen Flugzeugen:

  • Baureiheninformationen (Type Certificate, Supplemental Type Certificate, Pilot Operating Handbook) inklusive des ETOPS-Type-Design-Approvals
  • ausgefüllte Anlage zum Antrag (Compliance List)

Low Visibility Operations (LVO) – Flugbetrieb bei geringer Sicht:

  • Baureiheninformationen (Type Certificate, Supplemental Type Certificate, Pilot Operating Handbook) inklusive der für den LVO-Betrieb einschlägigen Airplane-Flight-Manual-Supplements (AFM-Supplements)
  • Flight Crew Operational Manual (FCOM) oder entsprechendes Dokument des Luftfahrzeugherstellers
  • Flight Crew Techniques Manual oder Flight Crew Training Manual (FCTM) oder ein entsprechendes Dokument des Luftfahrzeugherstellers
  • Quick Reference Handbook
  • betriebliche Eignungsdaten für die Schulung von Besatzungsmitgliedern (Operational Suitability Data Flight Crew, OSD-FC)
  • Dokumente der LVO-Schulung und -Überprüfung
  • Betriebshandbuch Teil M (Operations Manual-M)
  • Instruktorenversion des Flugsimulationsübungsgeräts (FSTD) Session/Task Plan
  • gegebenenfalls Qualifikationsbescheinigung und Evaluation Report 
  • Full-Flight-Simulator-Flugzeug Differenzliste und -klassifizierung
  • gegebenenfalls Safety Risk Assessment 
  • gegebenenfalls Compliance-Erklärung
  • Dokumentation der geplanten betrieblichen Demonstration
  • ausgefüllte Anlage zum Antrag (Compliance List)

Steep Approach Operations – Steilanflugverfahren:

  • Qualifikationsbescheinigungen für Flugsimulationsübungsgeräte und Evaluation Report für jedes Flugsimulationsübungsgerät
  • Herstellerausrüstungsliste
  • Ausrüstungsnachweis
  • Auszüge aus dem Flughandbuch (Aircraft Flight Manual, Type Certificate, Supplemental Type Certificate, Pilot Operating Handbook sowie weitere) beziehungsweise die Ergänzung zum Flughandbuch („supplement“) über „normal“ und „abnormal procedures“
  • gegebenenfalls Betreiber-Route-Manual/ Kartensatz des Flugplatzes
  • betriebliche Eignungsdaten für die Schulung von Besatzungsmitgliedern (Operational Suitability Data Flight Crew)
  • ausgefüllte Anlage zum Antrag (Compliance List)

Single-Engine Turbine aeroplane operated at night or in Instrument Meterological Conditions (SET-IMC) – Einmotorige Turbinenflugzeuge bei Nacht oder unter Instrumentenwetter:

  • gegebenenfalls Nachweis der Navigationsausrüstung
  • gegebenenfalls ausgefüllte Anlage zum Antrag (Compliance List)

Performance Based Navigation (PBN) – Leistungsbasierte Navigation:

  • Baureiheninformationen (Aircraft Flight Manual, Type Certificate, Supplemental Type Certificate, Pilot Operating Handbook) zur PBN-Fähigkeit
  • Sicherheitsbewertung (Safety Assessment)
  • meldepflichtige Ereignisse (Reporting System)
  • Aufzeichnungsprogramm (Monitoring Programme)
  • ausgefüllte Anlage zum Antrag (Compliance List)

Transport Of Dangerous Goods (DG) – Gefahrguttransport im Luftverkehr:

  • Zertifikat der verantwortlichen qualifizierten Person für die Beförderung von gefährlichen Gütern
  • gegebenenfalls Nachweis zur Klassifikation der Laderäume

Je nach Genehmigung können weitere Unterlagen erforderlich sein. In jedem Fall müssen Sie Nachweise für betriebliche Verfahren und Schulungen einreichen. Welche diese im Detail sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen oder beim Luftfahrt-Bundesamt erfragen.
 

Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. In einzelnen Fällen müssen Sie die Gebühren im Voraus zahlen.

Gebühr: EUR 50,00 - 3.000,00

https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html

Wenn im Bescheid nichts anderes vermerkt ist, ist die Genehmigung in der Regel direkt einsetzbar und unbegrenzt gültig.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Die Bearbeitung erfolgt umgehend, nachdem Sie alle relevanten Angaben und Unterlagen eingereicht haben. Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Bearbeitungsdauer: 3 - 20 Werktage

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Ist Ihr Betrieb kein gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT), nicht gewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) oder Spezialisierter Flugbetrieb (SPO) müssen Sie den Antrag auf Genehmigungen für den Flugbetrieb bei den zuständigen Landesluftfahrtbehörden stellen.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

04.11.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

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Rollstuhlgerecht

Nein

38001 Braunschweig


Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2

38001 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

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+49 531 2355-3299
für Erteilung Leitungspersonal

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für Erteilung Leitungspersonal

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+49 531 2355-9099
für Flugbegleiterbescheinigungen

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RefB2@lba.de
für Erteilung Leitungspersonal

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Kabinensicherheit@lba.de
für Flugbegleiterbescheinigungen

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Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten und Telefonzeiten:

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr

Freitag 8:00 – 14:00 Uhr

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Rollstuhlgerecht

Nein

Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig


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Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

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