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Genehmigung zum Aufstellen von Bienenvölkern in Schutzbezirken der Bienenbelegstellen in Thüringen beantragen

Sind Sie Imker und der vorgesehene Standort Ihrer Bienen befindet sich im Umkreis von 7 km um eine Bienen-Belegstelle in Thüringen? Dann benötigen Sie dafür eine Aufstellgenehmigung.

Leistungsbeschreibung

In Thüringen existieren aktuell sieben staatlich anerkannte Belegstellen: Birkenmoor, Gehlberg, Kirchtal, Wüstenwetzdorf, Oberhof, Kieferle und Weißberg/Rennsteig.

Wollen Sie in deren Umkreisen (7 Kilometer) Bienenvölker aufstellen, bedarf es einer Genehmigung. Durch den Schutzbereich sollen unerwünschte Kreuzungen oder der Eintrag von Krankheiten vermieden werden. Innerhalb dieser Schutzbezirke ist es verboten, dauerhaft Bienenvölker zu halten, die der festgelegten Zuchtherkunft der Bienenbelegstelle nicht entsprechen. Die Genehmigung zum Aufstellen von Bienenvölkern in Schutzbezirken von Bienenbelegstellen muss beim TLLLR beantragt werden.

Formloser schriftlicher Antrag (inkl. notwendiger Angaben)

Prüfung/Antragsbearbeitung durch TLLLR, Beteiligung des Landesverbandes Thüringer Imker e.V. und der jeweils zuständigen Veterinärämter sowie der betroffenen Belegstellenleiter

Erteilung Aufstellgenehmigung oder Ablehnungsbescheid

Katrin Eberhardt

Referat 32 – Nutztierhaltung

Tel: +49(361) 57-4151119

Fax: +49(361) 57-4151299

Katrin.Eberhardt@tlllr.thueringen.de

  • Betroffene Belegstelle,
  • Angaben zum Aufstellstandort (Landkreis, Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücks Nummer (Lage-Karte)
  • Gesundheitsbescheinigung bzw.  Seuchenfreiheitsbescheinigung des örtlich zuständigen Veterinäramts
  • Anzahl der Bienenvölker, Rasse
  • Zustimmung des Grundstückseigentümers/Pächters
  • Beleg zur Herkunft der Königinnen/Zuchtlinie, Nachweis der Zuchtlinie/Zuchtrichtung der jeweiligen Bienenbelegstelle für die betreffenden Bienenvölker
  • Bei Toleranz-Belegstellen - Ausnahmegenehmigung zum Aussetzen der Varroabehandlung

Kosten: 21 € je Aufstellgenehmigung

Widerspruchsfrist: 1 Monat

1-4 Wochen

Für Thüringen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Sitz in Jena erhoben werden.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Postfach 100 262
07702 Jena

  • Formloser Antrag
  • Onlineverfahren möglich:               nein
  • Schriftform erforderlich:                 ja
  • Persönliches Erscheinen nötig:      nein

Thüringen:

Die Betreiber der Belegstellen sind verpflichtet bis zum 30.04. die Vatervölker (4a) der Belegstelle für das Folgejahr bekanntzugeben. Entsprechende Adressen und die Ansprechpartner sowie die Abstammung der aufgestellten Drohnenvölker sind im Internet unter: http://www.lvthi.de/beleg.html zu jeder Thüringer Belegstelle aufgeführt.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat 32 – Nutztierhaltung

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat 32 – Nutztierhaltung

28.04.2021

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat 32 – Nutztierhaltung

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 32 - Nutztierhaltung
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Bienenbelegstellen

Telefon: +49 361 574151-117

E-Mail: katrin.eberhardt@tlllr.thueringen.de