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Genehmigung als Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) beantragen

Wenn Ihr Unternehmen für die Betreuung und Prüfung von Luftfahrzeugen zuständig sein soll, benötigen Sie dafür eine Genehmigung als Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO). Änderungen einer CAMO sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Leistungsbeschreibung

Eine Continuing Airworthiness Management Organisation, kurz CAMO, ist eine Organisation, die für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen sorgt. Diese Art von Unternehmen wurde von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA; englisch: European Union Aviation Safety Agency) definiert. Um als CAMO tätig sein zu dürfen, benötigt Ihr Unternehmen zuvor eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA). Alle Änderungen der Genehmigung einer CAMO sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Als eine natürliche oder juristische Person können Sie die Genehmigung einer CAMO sowie die nachfolgenden Änderungen online beantragen.

Sie können einen Antrag zur Erlangung einer Genehmigung als

  • CAMO im EASA-Geltungsbereich oder/und als
  • CAMO im nationalen Geltungsbereich stellen.

Zusätzlich zu Ihrer Basisgenehmigung können sie folgende Rechte beantragen: 

  • Recht zur Prüfung der Lufttüchtigkeit,
  • Recht zur Verlängerung der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit,
  • Recht zur Ausstellung der Fluggenehmigung und
  • Recht zur Untervergabe.
  • Recht als CAMO mehrere Luftfahrtunternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe („One CAMO“)

Die Änderung einer CAMO können Sie ebenfalls online beantragen. Eine Änderung ist unter anderem notwendig bei:

  • Änderung des Genehmigungsumfangs:
    • Erweiterung und/oder Reduzierung um Muster, Serien oder Gruppen von Luftfahrzeugen,
    • Genehmigung und/oder Rückgabe von Rechten,
    • Genehmigung und/oder Streichung von Untervergaben,
    • Rückgabe von Teilgenehmigungen,
  • Änderung beim Leitungspersonal,
  • Änderungen beim Lufttüchtigkeitsprüfpersonal,
  • Änderungen beim Personal zur Ausstellung der Fluggenehmigung,
  • Änderungen beim Personal zur Verlängerung der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit,
  • Änderungen der Standorte, zum Beispiel bei neuen oder entfallenden Standorten oder Adressänderungen,
  • Änderung des Namens oder der Rechtsform,
  • Änderungen des technischen Bordbuchs oder
  • Änderung des Handbuchs zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAME).

Sie können die Genehmigung und Änderung für die CAMO online über das Bundesportal, oder per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
    • einen Bescheid
    • einen Kostenbescheid
    • eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung
    • bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
  • Sie bezahlen die Kosten.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie den Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an das LBA.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
    • einen Bescheid
    • einen Kostenbescheid
    • eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung
    • bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
  • Sie bezahlen die Kosten.

Sie müssen

  • ein Vorab-Audit nach Teil-CAMO, Teil-M sowie gegebenenfalls Teil-ML durchführen,
  • den Arbeitsumfang im Handbuch zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAME) angeben und
  • Inhalt der CAME müssen die Tätigkeiten sein, für die die CAMO genehmigt werden soll.

Zudem müssen Sie

  • angemessene Räumlichkeiten an geeigneten Standorten für das in Punkt CAMO.A.305 vorgeschriebene Personal einschließlich EDV-Anwendungen zur Verfügung stellen,
  • eine verantwortliche Betriebsleitung, einen Compliance Monitoring Manager oder eine Compliance Monitoring Managerin, einen Safety Manager oder eine Safety Managerin, eine für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwortliche Person und gegebenenfalls weiteres Leitungspersonal benennen,
  • Lufttüchtigkeitsprüfpersonal (je nach Beantragungsumfang) Personal zur Ausstellung der Fluggenehmigung/Personal zur Verlängerung der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit benennen,
  • ein innerbetriebliches Sicherheitsmeldesystem einrichten,
  • ein Qualitätssicherungssystem und Managementsystem festlegen,
  • die Aufbewahrung von Aufzeichnungen über das Managementsystem sicherstellen und
  • bei CAMOs von Luftfahrunternehmen: Personalunion/ Nachweis eines gemeinsamen Safety Management Systems vorlegen.

  • Antrag (Form 2)

Genehmigung einer CAMO:

  • für Einzelunternehmen: Nachweis zur Überprüfung des Einzelunternehmens, zum Beispiel Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
  • für juristische Personen und wenn Antragstellende nicht Teil der Geschäftsführung sind: Vollmacht durch die Geschäftsführung
  • für juristische Personen: Nachweis zur Überprüfung der Organisation, zum Beispiel einen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister
  • bei Untervergaben: Dokumente zur Untervergabe, zum Beispiel Verträge zur Untervergabe von CAMO-Aufgaben, gegebenenfalls Joint Procedure Manuals
  • Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung des Leitungspersonals
  • Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung des Lufttüchtigkeitsprüfpersonals
  • Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung für das Personal zur Ausstellung der Fluggenehmigung
  • Optional: Belege zur Erfüllung der internen Qualifikationsanforderungen für Personal zur Verlängerung der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit
  • Handbuch (Entwurf) zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAME), einschließlich aller damit zusammenhängenden Handbücher/Dokumente, zum Beispiel Sicherheitsmanagement-Handbuch, einschließlich Personalbedarfsanalyse
  • Ergebnisse eines Vorab-Audits zu den geltenden Anforderungen nach Teil-CAMO, Teil-M sowie gegebenenfalls Teil-ML
  • Verträge für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen
  • Angaben zum System für das technische Bordbuch. Dies ist Pflicht bei CAMOs, unter anderen von Luftfahrunternehmen.
  • Wenn beantragt: Verträge zwischen der CAMO und den Luftfahrtunternehmen der Unternehmensgruppe
  • gegebenenfalls weitere Einzelnachweise

Änderungen einer bereits genehmigten CAMO: 

  • für juristische Personen und, wenn Sie den Antrag nicht als Accountable Manager beziehungsweise Accountable Managerin oder Stellvertretung stellen: Vollmacht durch den Accountable Manager  oder die Accountable Managerin
  • Handbuch zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAME)
  • bei Änderung von Untervergaben oder neuen Untervergaben: Dokumente zur Untervergabe, zum Beispiel Verträge zur Untervergabe von CAMO-Aufgaben, gegebenenfalls Joint Procedure Manuals
  • bei Änderung der Adresse des Hauptgeschäftssitzes: Nachweis zur Überprüfung der neuen Adresse, zum Beispiel Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
  • bei Änderung des Leitungspersonals: Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung
  • bei Namensänderung bei Leitungspersonal: Nachweis der Namensänderung, zum Beispiel eine Kopie des neuen Personalausweises
  • bei Änderung des Lufttüchtigkeitsprüfpersonals: Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung
  • bei Namensänderung des Lufttüchtigkeitsprüfpersonals: Nachweis der Namensänderung, zum Beispiel eine Kopie des neuen Personalausweises
  • bei Änderung des Personals zur Verlängerung der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit optional: Belege zur Erfüllung der internen Qualifikationsanforderungen
  • bei Änderung des Namens oder Rechtsform: Nachweis für die Änderung des Namens oder der Rechtsform, zum Beispiel Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister
  • Nachweise über die Änderungen in den verknüpften Dokumenten, zum Beispiel weitere Handbücher oder Prozessbeschreibungen
  • gegebenenfalls Personalbedarfsanalyse
  • gegebenenfalls Ergebnis der Risikoanalyse
  • wenn beantragt: Verträge zwischen der CAMO und den Luftfahrtunternehmen der Unternehmensgruppe
  • gegebenenfalls weitere Einzelnachweise

Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr: EUR 500,00 - 140.000,00

https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html

Für die Erstgenehmigung sind keine Fristen vorgesehen.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Die Änderungen der Bedingungen für die Genehmigung müssen Sie mindestens 30 Werktage vor dem beabsichtigten Inkrafttreten der Änderung beantragen. Als Werktage zählen Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen.

Antragsfrist: 30 Werktage

Die Personaländerungen müssen Sie mindestens 20 Werktage vor dem beabsichtigten Inkrafttreten der Änderung beantragen. Als Werktage zählen Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen.

Antragsfrist: 20 Werktage

Wegen der Einzigartigkeit von Fällen und deren Abhängigkeit von vielen Faktoren ist keine allgemeingültige Aussage möglich. Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen. Die Bearbeitungsdauer hängt stark von der Mitarbeit der Antragstellenden und deren Kenntnissen der Vorgaben ab. Erstgenehmigungen, die länger als 1 Jahr dauern, kommen in den seltensten Fällen zu einem erfolgreichen Abschluss. Eine Erteilung innerhalb weniger Wochen ist erfahrungsgemäß jedoch auch nicht möglich.

Bearbeitungsdauer: 1 - 12 Monate

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

11.06.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T5 - Sachgebiet T 51
Hermann-Blenk-Straße 21
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 23550

Fax

+49 531 23555597

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Informationen zum Sachgebiet T51 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Öffnungszeiten

Telefonzentrale:

Montag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Mittwoch 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 14:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein