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Serviceportal

Gemeinschaftsschule

Hier erhalten Sie Informationen zur Schulart der Gemeinschaftsschule.

Leistungsbeschreibung

Die Thüringer Gemeinschaftsschule (TGS) bereichert das Thüringer Schulsystem um eine weitere Schulart. Diese steht gleichberechtigt neben der Grundschule, der Regelschule und dem Gymnasium. An der Gemeinschaftsschule lernen alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam mindestens bis zur Klassenstufe 8. Je nach gewünschtem Abschluss und Leistungsstand des Kindes erfolgt ab der Klassenstufe 9 das abschlussbezogene Lernen, da an der Thüringer Gemeinschaftsschule jeder allgemein bildende Schulabschluss (Hauptschulabschluss, Qualifizierender Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, schulischer Teil der Fachhochschulreife sowie die allgemeine Hochschulreife) erreicht werden kann. Für alle Schülerinnen und Schüler wird das Lernen individuell geplant, so dass die besten Voraussetzungen für den schulischen Erfolg gewährleistet sind. Damit werden an der Thüringer Gemeinschaftsschule aktuelle erziehungswissenschaftlichen Erkenntnisse aufgegriffen.

Die Struktur der Thüringer Gemeinschaftsschule:

Klassenstufen Thüringer Schulgesetz § 4

"(4) Die Gemeinschaftsschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 12. [...] Die Schulart Gemeinschaftsschule deckt das Angebot der Schulart Grundschule oder der Schulart Regelschule mit ab.

(5) Abweichend von Absatz 4 kann die Gemeinschaftsschule die Klassenstufen 1 bis 10 umfassen. In dem Fall muss das Angebot zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife durch die Kooperation mit einem Gymnasium gewährleistet werden.

(6) Für eine Übergangszeit von bis zu zehn Jahren ab Errichtung oder Schulartänderung kann die Gemeinschaftsschule zunächst mit der Klassenstufe 5 beginnen; für diesen Fall muss das für die Klassenstufen 1 bis 4 erforderliche Angebot durch eine Grundschule gewährleistet werden."

Flexible Schuleingangsphase Die Klassenstufen 1 und 2 können je nach Entwicklungsstand des Kindes in ein bis drei Schulbesuchsjahren absolviert werden. Damit wird Kindern die Zeit gegeben, die sie für ihre Entwicklung wirklich brauchen.

Individuelle Abschlussphase Auf den jeweiligen Schüler zugeschnitten ist auch die Schulabschlussphase. So kann die Klassenstufe 9 des auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teils der Regelschule und der Gemeinschaftsschule in einem oder -auf Antrag der Eltern -in zwei Schuljahren absolviert werden. Damit wird der Unterricht zunehmend individualisiert und praxisorientiert gestaltet.

Versetzungsentscheidungen An der Gemeinschaftsschule gibt es bis Klassenstufe 8 keine Versetzungsentscheidung.

Verbale Leistungseinschätzungen ergänzen Noten Leistungen werden in allen Schularten künftig mit Noten bewertet und zusätzlich verbal eingeschätzt. Die verbale Leistungseinschätzung gibt es in Form von Bemerkungen zur Lernentwicklung, auf deren Grundlage individuelle Fördermaßnahmen festgelegt werden können. Das Nebeneinander von verbaler Leistungseinschätzung und Noten ermöglicht es den Schülern, sich mit der Leistungsbeurteilung besser zu identifizieren und damit zu einer realen Selbsteinschätzung zu gelangen. Die Lehrer erhalten die Möglichkeit zu mehr Differenzierung in der Einschätzung. An der Gemeinschaftsschule gibt es außerdem die Möglichkeit, in bestimmten Klassenstufen ganz auf Noten zu verzichten. Dazu ist ein Beschluss der Schulkonferenz nötig.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Fragen Sie bei Ihrem Schulträger, dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt nach, wo sich die nächstgelegene Gemeinschaftsschule befindet.

Eine aktuelle Übersicht der Gemeinschaftsschulen können Sie im Thüringer Schulportal abrufen.

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

07.04.2015

Zuständige Stellen

Stelle

Ostschule Gera Staatliche Gemeinschaftsschule
Karl-Liebknecht-Straße 56
07546 Gera

Telefon

0365 5517790

Fax

0365 55177915

E-Mail

info@ostschule-gera.de

WWW

Ostschule Gera - Europaschule

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Anmeldung meines Kindes an der Schule

Abmeldung meines Kindes von der Schule

0.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - 3300 Amt für Bildung
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Der Fachdienst Bildung ist gemäß § 3 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen mit der Wahrnehmung der Pflichten eines kommunalen Schulträgers beauftragt.

Dazu gehören ins besonders folgende Aufgaben
- Bereitstellung von Schulanlagen
- Einrichtung und Ausstattung von Schulen und Sportstätten
- Bereitstellung von Unterrichtsmedien
- Einsatz von Verwaltungspersonal in den Schulsekretariaten
- Erstellung und Fortschreibung des Schulnetzplanes
- Koordination der Schulanmeldung schulpflichtig werdender Kinder und bei Übergang in weiterführende Schulen
- Zusammenarbeit mit Schüler- und Elternvertretungen sowie Fördervereinen der Schulen
- Betreibung und Bereitstellung der Jugendverkehrsschule mit Verkehrsparcour
- Organisation und Finanzierung der Beförderung von Schülern auf dem Schulweg
- Erhebung von Hortgebühren
- Stellungnahme zu Gastschulanträgen zur Entscheidung im Staatlichen Schulamt

Telefon

0365 838-3300

Fax

0365 838-3305

E-Mail

bildung@gera.de

WWW

Bildungsamt

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja