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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung

Die Förderung richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Dienstleister, deren Umsatz überwiegend (über 50 Prozent) aus der Tätigkeit gemäß Positivliste (Anlage I der GRW-Richtlinie) erzielt wird oder deren überregionaler Absatz im Einzelfall nachgewiesen wird.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Förderung sind:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte*
  • Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte*
  • grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte*
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
  • Investitionen, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen; nur bei Großunternehmen)
  • Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO bzw. bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, wenn die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO nicht in Frage kommt.

* Investitionsvorhaben von Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen sind, können mit maximal 200.000 Euro Gesamtbetrag innerhalb von drei Steuerjahren als De-minimis-Beihilfe oder auf Grundlage der geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 mit maximal 800.000 Euro Gesamtbetrag gefördert werden.

Adressaten der Förderung:

Gefördert werden Betriebsstätten des produzierenden Gewerbes sowie bestimmte Dienstleister*innen, deren Umsatz überwiegend (zu mehr als 50 Prozent) aus der Tätigkeit gemäß Positivliste (siehe Anlage I der GRW-Richtlinie) erzielt wird oder deren überregionaler Absatz im Einzelfall nachgewiesen wird.

Betriebsstätten zur Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln können nur dann gefördert werden, wenn die in der Betriebsstätte hergestellten Güter tatsächlich überwiegend überregional abgesetzt werden.

Der Aufbau und die Entwicklung von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern kann gefördert werden, wenn der Freistaat Thüringen an der Realisierung ein erhebliches wirtschaftspolitisches Interesse hat. Für die Einstufung als Innovationscluster sind von der*dem Zuwendungsempfänger*in besondere Kriterien zu erfüllen.

Gemeinnützige, wirtschaftsnahe, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Thüringen sind ebenfalls förderfähig.

Investitionsvorhaben in Betriebsstätten des Tourismusgewerbes können gefördert werden, wenn der Freistaat Thüringen an deren Verwirklichung ein erhebliches tourismuspolitisches Interesse hat.

Umfang der Förderung:

Die maximalen Subventionswerte betragen für kleine Unternehmen 30 %, für mittlere Unternehmen 20 % und für große Unternehmen 10 %.

Bei Investitionsvorhaben von großen Unternehmen in den Umweltschutz beträgt der Förderhöchstsatz 45 Prozent der förderfähigen Kosten (Mehrkosten bzw. Kosten zur Verbesserung des Umweltschutzes). Der Gesamtförderbetrag für das Investitionsvorhaben darf den fiktiven Förderbetrag nicht übersteigen, der sich mit dem o.g. maximalen Subventionswert für große Unternehmen für das gesamte Investitionsvorhaben ergäbe.

Antragstellung im Portal der Thüringer Aufbaubank

Entscheidung über den Antrag durch die Bewilligungsbehörde/Thüringer Aufbaubank

Thüringer Aufbaubank (TAB)
Anstalt desöffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt

Web-Portal: www.aufbaubank.de

siehe Leistungsbeschreibung

Notwendige Unterlagen stehen auf der Web-Seite der Thüringer Aufbaubank zum Download bereit.

Keine (nur bei Widerruf)

Antragstellung vor Vorhabensbeginn, Vervollständigung der Antragsunterlagen innerhalb von grundsätzlich drei Monaten

Nach Vervollständigung der Unterlagen innerhalb eines Monats.

Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

Alle aktuellen Hinweise und Formulare werden auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank veröffentlicht.

Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

04.03.2021

Thüringer Aufbaubank (TAB)
Anstalt desöffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt

Web-Portal: www.aufbaubank.de

Beratung durch die Kundencenter der Thüringer Beratung durch die Kundencenter der Thüringer Aufbaubank

Zuständige Stellen

Gorkistraße 9 99084 Erfurt


Stelle

Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Telefon

0361 7447-0

Fax

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