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Frühförderung behinderter Kinder

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, dann können Sie verschiedene Angebote zur Frühförderung für Ihr Kind in Anspruch nehmen.

Leistungsbeschreibung

Die Früherkennung, die Frühförderung und die Behandlung behinderter, von Behinderung bedrohter und entwicklungsverzögerter Kinder - von der Geburt bis zum Schuleintritt -gehören zu den ambulant/mobilen Leistungsangeboten der Thüringer Frühförderstellen. Die Förder- und Behandlungsangebote werden familien- und wohnortnah vorgehalten und umfassen auch die Beratung und Anleitung der Eltern bzw. Bezugspersonen.

Interdisziplinäre Frühförderstellen bieten nach Bedarf und Notwendigkeit medizinisch- therapeutische, psychologische und pädagogische Leistungen, insbesondere im Zusammenwirken mit den Fachkräften der Sozialpädiatrischen Zentren, den Kinderärzten und den Therapeuten an, um aus unterschiedlichen Blickwinkeln möglichst alle Facetten kindlicher Entwicklung und familiärer Problemlagen frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können.

Frühförderung für hör- und sehgeschädigte Kinder

Kinder mit einer Sinnesbeeinträchtigung (hör- und sehgeschädigte Kinder, Kinder mit zentralen Störungen der auditiven und visuellen Wahrnehmung und Verarbeitung sowie von Behinderung bedrohte Kinder sinnesgeschädigter Eltern) können zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung in den landesweit ausgerichteten Überregionalen Frühförderstellen erhalten.

Das Vorliegen einer Sinnesbehinderung macht ein spezifisches Vorgehen bei der Entwicklungsförderung notwendig und wird durch speziell ausgebildete Fachkräfte gewährleistet. Die heilpädagogische und ganzheitliche Förderung erfolgt in der Regel mobil, d. h. die Kinder werden in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld (elterlichen Wohnung oder Kindertageseinrichtung) aufgesucht.

Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern oder Personensorgeberechtigten beim zuständigen Sozialamt der Landkreise oder kreisfreien Städte.

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3140 Teilhabemanagement
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Gesundheit
- Eingliederungshilfen für behinderte Menschen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (im Rahmen Teilhabemanagement)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Ausgleichsleistung nach dem Gesetz für Berufliche Rehabilitierungsleistungen

Telefon

0365 838-3141

Fax

0365 838-3145

E-Mail

teilhabemanagement@gera.de

WWW

Teilhabemanagement

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

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