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Frauenhäuser

Frauenhäuser bzw. Frauenschutzwohnungen gewähren jeder von psychischer, physischer und/oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frau und ihren Kindern...

Leistungsbeschreibung

Frauenhäuser bzw. Frauenschutzwohnungen gewähren jeder von psychischer, physischer und/oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frau und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frau Beratung (auch ambulant), Schutz und Begleitung z. B. zu Behörden und Unterstützung.

Die Mitarbeiterinnen informieren über das Hilfeangebot und zeigen Wege zur Beendigung der Gewaltprozesse auf und leisten zu jeder Zeit akute Krisenintervention. Einige dieser Frauenschutzeinrichtungen bieten eine aufsuchende Beratung an (pro-aktiv).

Dieses Angebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.

In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt.

Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert.

Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.

Sollten Männer von häuslicher Gewalt betroffen sein, so wird ambulant beraten und zu anderen Hilfsangeboten der Weg gewiesen.

Zuständige Stellen

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Stelle

1050 Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte
Kornmarkt 12
07545 Gera

Telefon

0365 838-1050

Fax

0365 838-1005

E-Mail

gleichstellungsbeauftragte@gera.de

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSorge Markt

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkhaus am UCI

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - 3100 Sozialamt
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

Durch soziale Hilfen sollen besondere Belastungen des Lebens abgewendet oder ausgeglichen werden, um eine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Dies soll dazu beitragen Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegen zu wirken und soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit begünstigen.

Zur wirksamen Ergänzung zum Wohle der Leistungsberechtigten erfolgt eine Zusammenarbeit mit kirchlichen Einrichtungen, Verbänden der Wohlfahrtspflege und anderen Trägern sozialer Leistungen.

- Fachliche Verantwortung und Beratung für die kommunalen Aufgaben nach SGB II im Jobcenter der Stadt Gera
- Sozialberichtserstattung / Sozialplanung
- Entwicklung und Steuerung Projekte / Unterstützung Stadtteilbüros
- Erstellung Unterkunftsrichtlinie und Richtlinie Einmalige Leistungen

Telefon

0365 838-3101

Fax

0365 838-3105

E-Mail

sozialamt@gera.de

WWW

Sozialamt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein