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Forst - Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart Genehmigung beantragen

Sie möchten Wald in eine andere Nutzungsart umwandeln? Sie möchten Wald roden, um die Flächen anderweitig zu nutzen? Dann müssen Sie die Genehmigung der Umwandlung von Wald bei der unteren Forstbehörde beantragen.

Leistungsbeschreibung

Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung der Umwandlung von Wald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und nach Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde. Bei nachfolgend landwirtschaftlicher Nutzung ergeht die Genehmigung im Einvernehmen mit der oberen Landwirtschaftsbehörde.

Bei Bedarf muss das Genehmigungsverfahren dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder dem Thüringer UVP-Gesetz entsprechen.

Bei Ihrem Antrag sind Ihre berechtigten Interessen als Waldbesitzer gegenüber den Belangen der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen.  

1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis

2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)

3. Herstellung des Einvernehmens mit den zu beteiligenden Fachbehörden nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Waldgesetz, gegebenenfalls Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Thüringer UVP-Gesetz

4. Genehmigung / Versagung der  Nutzungsartenänderung

5. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller

ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde

Vorlage des Antrags auf Genehmigung der Umwandlung von Wald mit Nachweis des Eigentums,

Einvernehmen der zu beteiligenden Fachbehörden,

es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,

Genehmigungsfähigkeit

Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde, Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde

Formloser Antrag auf Genehmigung der Änderung der Nutzungsart

Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)

Verwaltungskosten

je Hektar, mindestens 500 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.2 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung.

Keine

6 bis 8 Wochen

Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.

ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts

27.06.2023

Zuständige Stellen

Stelle

ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts
Hallesche Straße 20
99085 Erfurt

Telefon

0361 57401-2050

Fax

0361 57401-2250

E-Mail

zentrale@forst.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein