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Forst - Kahlschlag Genehmigung beantragen

Sie möchten einen Kahlschlag durchführen? Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.

Leistungsbeschreibung

Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.

Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden.

Die Waldfunktionen müssen erhalten bleiben.

Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.  

1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis

2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)

3. Genehmigung/ Versagung des Kahlschlages

4. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller

ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde.

Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags mit Nachweis des Eigentums,

es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,

Genehmigungsfähigkeit  

Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags 

Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)

Verwaltungskosten

je Hektar, mindestens 350 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.6.1 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung

Keine

4 Wochen

Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.

Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags

Grundbuchauszug 

ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts

29.06.2023

Zuständige Stellen

Stelle

ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts
Hallesche Straße 20
99085 Erfurt

Telefon

0361 57401-2050

Fax

0361 57401-2250

E-Mail

zentrale@forst.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein