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Förderung von Projekten für praxisorientierte Maßnahmen für junge Menschen

Wenn schulpflichtige Jugendliche aufgrund von Problemen nicht in die Schule gehen, aber trotzdem vorankommen und einen Schulabschluss machen wollen, können diese gefördert werden.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Gefördert werden Projekte in Thüringen, die sich um schuldistanzierte oder Jugendliche mit multiplen Problemlagen kümmern. Unterstützt werden die Jugendlichen in den Projekten, um einen externen Hauptschulabschluss nachzuholen und/oder um praktische Fähigkeiten zur Eingliederung in eine Beschäftigung zu erlernen. Dabei spielt die Unterstützung bei individuellen Problemlagen der Jugendlichen eine große Rolle.

  • Generell läuft die Antragstellung nur in einem mehrstufigen Verfahren.
  • Unternehmen informieren sich auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes, ob und wann ein Konzeptauswahlverfahren stattfindet.
  • Im Anschluss werden sie zur Antragstellung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt aufgefordert.
  • Jugendliche informieren sich eigenständig und nehmen Kontakt auf
    • mit dem Jobcenter,
    • mit dem Jugendamt oder
    • einem örtlichen zuständigen Träger, der freien Zugang gewährt (abhängig von verfügbarer Platzzahl)
  • Jugendliche können den Antrag nicht selbst stellen.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Jugendliche:

  • junge Menschen in multiplen Problemlagen
  • schuldistanzierte Jugendliche

Unternehmen:

  • juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen
  • Erfahrungen bei der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Programme

Jugendlicher:

  • Zuweisung durch Jobcenter, Jugendamt oder freier Zugang (nähere Informationen erhalten Sie beim örtlichen Träger, Jobcenter oder Jugendamt)

Unternehmen:

  • Bildungsträger oder Ähnliche im Wege der Beteiligung an einem Konzeptauswahlverfahren, sodann mögliche Antragstellung nach Juryentscheidung

In der Regel kostenfrei.

Bei vom Zuwendungsempfänger selbst verschuldeten Unregelmäßigkeiten, die zur Aufhebung des Zuwendungsbescheides führen, können Verwaltungsgebühren anfallen.

Unternehmen: Teilnahme am Konzeptauswahlverfahren. Das nächste findet nicht vor 2027 statt.

Keine klassische Antragstellung möglich.

Geltungsdauer: 6 Wochen

Gegen die Bescheide im Verfahren ist der Klageweg eröffnet.

Die Antragstellung ist nur auf Anforderung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt möglich.

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) und Thüringer Landesverwaltungsamt 

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS)

26.11.2024

Thüringer Landesverwaltungsamt