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Förderung für Projekte zur kulturellen Vermittlung und des Erhalts von Kulturgut beantragen

Wenn Sie Kultur vermitteln oder Kulturgüter mit Bezug zum östlichen Europa bewahren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur kulturellen Vermittlung sowie Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes.

Projekte der kulturellen Vermittlung dienen der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens. Dies erreichen Sie durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland.
Sie können eine Förderung zum Beispiel für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Ausstellungen
  • Tagungen, Seminare und Workshops
  • Angebote für Multiplikatoren
  • Angebote der Bildungs- und Jugendarbeit
  • kulturelle Veranstaltungen zu den Themen Musik Literatur, Theater
  • populärwissenschaftliche Print- und Onlinepublikationen
  • Filme, Ton- und weitere digitale Datenträger; Online-Dokumentationen

Die Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes dient der Bewahrung von Bau- und Kulturdenkmälern sowie sonstiges Kulturgut-Gegenständen. Diese müssen einen Bezug zu Kultur und Geschichte der Deutschen in den jeweiligen Regionen haben.
Sie können insbesondere für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen: 

  • Substanzerhaltung von unbeweglichem, kulturhistorisch bedeutsamem Kulturgut vor Ort, zum Beispiel durch Restaurierung, 
  • digitale Rekonstruktionen bedeutender Bau- und Kulturdenkmäler,
  • Sicherung von bibliothekarischen und archivarischen Beständen vor Ort durch
    • Digitalisierung
    • Restaurierung.

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Maßnahmen, die über die Erhaltung und Sicherung der ursprünglichen Bauart und Ausgestaltung hinausgehen beispielsweise
    • Umbauten
    • Erweiterungen
    • Veränderungen
  • andere Maßnahmen, die keine Denkmalpflege sind beispielsweise
    • Neubau
    • Rekonstruierung statt Restaurierung.

Sie können ausländische Kooperationspartner in Ihr Projekt einbeziehen. Ebenso können Sie Ihr Projekts im Ausland durchführen. Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:
Für Projekte der kulturellen Vermittlung bestehen weitere Möglichkeiten der Förderung. Die Kulturreferate der Länder fördern Projekte, die auf bestimmte Regionen im östlichen Europa ausgerichtet sind:

  • Pommern und Ostbrandenburg
  • Ostpreußen und das Baltikum
  • Westpreußen, das Posener Land und Mittelpolen
  • Schlesien
  • Oberschlesien
  • böhmische Länder (Böhmen, Mähren, Mährisch-Schlesien)
  • Siebenbürgen
  • Donauraum
  • Deutsche aus Russland und anderen Staaten der ehemaligen Sowjetunion

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BKM herunter. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben Sie ihn. 
  • Den unterschriebenen Antrag und die sonstigen erforderlichen Unterlagen senden Sie per E-Mail an das Referat K 45 der BKM.
    • Hinweis: Ausnahmsweise können Sie Ihren Antrag auch per Post einreichen.
  • Die BKM schaltet zur fachlichen Begutachtung das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in Oldenburg und gegebenenfalls weitere Gutachter ein. Die BKM trifft die Förderentscheidung über Ihren Antrag unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen.
  • Die BKM informiert Sie über Ihre Entscheidung. Danach leitet die BKM Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan.
  • Sie bekommen dann vom BVA per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
  • Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim BVA nachweisen, dass Sie die Förderung für Ihr Projekt ausgegeben haben.

Anträge können stellen:

  • juristische Personen mit Sitz in Deutschland, z.B.:
    • Verein
    • Stiftung des Privatrechts
    • GmbH
    • Aktiengesellschaft
    • eingetragene Genossenschaft
    • Körperschaft des öffentlichen Rechts
    • Anstalt des öffentlichen Rechts
    • Stiftung des öffentlichen Rechts

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Projekt hat einen nachhaltigen Effekt zum Ziel, etwa 
    • der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn,
    • der Lerneffekt beim Publikum,
    • die vertiefte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit oder
    • ein Beitrag zur Aussöhnung in Europa.
  • Ihr Projekt trägt in besonderem Maße zur Erreichung der Förderziele bei.
  • Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen. 
  • Ihre ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gesichert.
  • Sie sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.
  • Sie müssen Ihr Projekt auch mit Eigenmitteln und / oder Drittmitteln finanzieren. 
  • Die Gesamtfinanzierung des Ihres Projekts ist gesichert
  • Wenn erforderlich: Die zuständigen Denkmalpflegebehörden, die jetzigen Eigentümer und weitere Finanzgeber haben dem Projekt zugestimmt.

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Ausgaben- und Finanzierungsplan 
  • ausführliche Projektdarstellung:
    • Ausstellungskonzept
    • Arbeitsmethoden, erwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger Unterlegung
    • Bedeutung der Maßnahme für den Antragsteller 
    • Förderziele
    • Zeitplan
    • Angaben zur Projektleiterin / zum Projektleiter und zur Bearbeiterin / zum Bearbeiter
  • zusätzlich (je nach Einzelfall):
    • Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerben
    • Entwurf eines Werkvertrages / befristeten Arbeitsvertrages / Honorarvertrages
    • Tagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen / Referenten mit Angabe der Themen
    • Vorberechnung für Publikationen und Typoskript in elektronischer Form / auf CD-ROM
    • Vergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen
    • Angaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und Ausland
    • Einverständnisse der zuständigen Denkmalpflegebehörden, der jetzigen Eigentümer und weiterer Finanzgeber 
  • bei erstmaliger Antragstellung:
    • Satzung / Geschäftsordnung
    • Vertretungsberechtigung
    • Bonitätsauskunft der Hausbank
    • Auszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen) 
    • Freistellungsbescheid des Finanzamtes
    • Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender Berechtigung
    • Tätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre

Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Nachweis über die Verwendung der Fördermittel
  • Abschlussbericht

keine

  • Antragstellung:
    • mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
  • Nachweis über Verwendung der Mittel:
    • innerhalb von 6 Monaten nach Projektende

  • 3 Monate

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare notwendig: ja 
Online-Verfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
persönliches Erscheinen erforderlich: nein

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

08.09.2020

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE)
Johann-Justus-Weg 147A
26127 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon

+49 441 96195-0

Fax

+49 441 9619533

E-Mail

bkge@bkge.uni-oldenburg.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn, Stadt


Stelle

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Referat K 45
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99681-13676

E-Mail

k45@bkm.bund.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

53111 Bonn, Stadt


Stelle

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Referat K 45

53111 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99681-13676

E-Mail

k45@bkm.bund.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein