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Förderung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die eine Ausbildung absolvieren möchten

Wenn Sie eine Ausbildung machen möchten und Sie aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung oder Hilfen brauchen, können Sie die Ausbildung in Betrieben oder Einrichtungen machen, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse eingerichtet sind.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aufgrund von körperlichen, psychischen, Sinnes- oder Lernbeeinträchtigungen besondere Hilfen bei der Berufsausbildung benötigen, können Sie mit einer rehaspezifischen Ausbildung einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlangen. Dies kann auch eine Fachpraktikerausbildung für Menschen mit Behinderungen sein. Ihre Ausbildung absolvieren Sie nach den aktuell gültigen Ausbildungsordnungen beziehungsweise Ausbildungsregelungen und deren Ausbildungsrahmenplänen.

Sie können Ihre Ausbildung dann entweder

  • im Betrieb mit Unterstützung durch eine Bildungseinrichtung (betriebliche Ausbildung)
  • oder direkt in einer Bildungseinrichtung
  • oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation machen

Sofern die Agentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie dafür die Kosten.

Die Förderdauer umfasst die Ausbildungsdauer, im Regelfall sind das 2 bis 3 Jahre. Sollten Sie Prüfungen wiederholen müssen und sich dadurch Ihre Ausbildungszeit verlängern, verlängert sich auch die Förderung.

Betriebliche Ausbildung

Wenn Sie eine betriebliche Ausbildung absolvieren, können Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb Unterstützung erhalten. Sie werden dabei unterstützt,

  • einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu bekommen,
  • Ihre Ausbildung durch bedarfsgerechte sozialpädagogische und zum Teil auch psychologische Begleitung erfolgreich abzuschließen und
  • im Anschluss eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt zu bekommen.

Eine Bildungseinrichtung begleitet Sie während der gesamten Ausbildungsdauer mit Unterrichts-, Förder- und Beratungsangeboten und hilft Ihnen bei Problemen in Berufsschule und Betrieb. Auch Ihr Ausbildungsbetrieb erhält Unterstützungsleistungen von Ihrer Bildungseinrichtung. Sie schließen den Ausbildungsvertrag mit dem Betrieb ab und erhalten vom Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung. Darüber hinaus steht Ihnen Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld zu. Ihre Ausbildungsvergütung wird jedoch davon abgezogen. Die Kosten für die Unterstützung durch die Bildungseinrichtung bezahlt die Agentur für Arbeit.

Außerbetriebliche Ausbildung

Falls Ihnen eine Ausbildung im Betrieb nicht möglich ist, können Sie die Ausbildung bei einer Bildungseinrichtung oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation machen, die auf die speziellen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen eingerichtet ist (außerbetriebliche Ausbildung). Je nach Zielgruppe und Ausstattung verfügen die Anbieter über eigene Ausbildungswerkstätten, -büros und -betriebe mit behindertengerechter Arbeitsplatzgestaltung und betreuen Sie pädagogisch und zum Teil psychologisch. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten zusätzlich Wohn- und Freizeitmöglichkeiten an und stehen für arbeitsmedizinische Fragen zur Verfügung.

Das Ziel ist, dass Sie so viel fachpraktische Ausbildung wie möglich in einem ausbildungsberechtigten Kooperationsbetrieb in Ihrer Nähe absolvieren. Parallel hierzu besuchen Sie im Regelfall die örtlich zuständige Berufsschule. Den Ausbildungsvertrag schließen Sie mit Ihrer Bildungseinrichtung ab. Diese begleitet Sie während der gesamten Ausbildungsdauer mit Unterrichts-, Förder- und Beratungsangeboten, koordiniert den Ausbildungsverlauf und hilft Ihnen bei Problemen in Berufsschule und Betrieb.

Das Ausbildungsziel legen Sie in Absprache mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit fest. Am Ende der Ausbildungszeit legen Sie Ihre Prüfung vor der zuständigen Kammer ab. Ihre Bildungseinrichtung oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation bereitet Sie darauf vor und hilft Ihnen auch bei der Bewältigung von Lernstress und Prüfungsangst. Während Ihrer Ausbildung bekommen Sie keine Ausbildungsvergütung. Ihnen steht jedoch entweder Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld zu und Sie sind sozialversichert. Die gesamten Ausbildungskosten bezahlt die Agentur für Arbeit.

Ob Sie eine rehaspezifische Ausbildung – betrieblich unterstützt oder außerbetrieblich – machen können, hängt unter anderem davon ab,

  • ob sich die Maßnahme für Sie und Ihren konkreten Fall eignet, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu steigern,
  • was Ihre persönlichen Neigungen sind und wie diese im Berufsleben nützlich sein können,
  • welche Tätigkeiten Sie ausüben möchten und

wie sich der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt aktuell entwickelt.

Damit Sie rehaspezifische Ausbildungsmaßnahmen bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

  • Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin/keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit.
  • Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob die rehaspezifische Ausbildung für Sie geeignet ist.
  • Stellt Ihre Beraterin beziehungsweise Ihr Berater fest, dass eine rehaspezifisch ausgestaltete Ausbildung für Sie in Frage kommt, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt. Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.
  • Die Agentur für Arbeit meldet Sie bei der Bildungseinrichtung oder der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation an.
  • Sie schließen mit einem Betrieb oder bei einer außerbetrieblichen Ausbildung mit einer Bildungseinrichtung oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation einen Ausbildungsvertrag und starten Ihre Ausbildung.

  • Sie haben eine Behinderung und Ihr Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
  • Sie haben die allgemeine Schulpflicht erfüllt, aber keine abgeschlossene Berufsausbildung. Eine zweite Berufsausbildung kann gefördert werden, wenn der Abschluss der zweiten Berufsausbildung für Ihre dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich ist.
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderungen nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert.
    • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Aufgrund der Art und Schwere Ihrer Behinderungen reichen die allgemeinen gesetzlichen Leistungen zur Förderung Ihrer Teilhabe am Arbeitsleben nicht aus.
  • Sie sind bereit, sich beruflich bilden oder auf andere Weise beruflich eingliedern zu lassen.
  • Man kann erwarten, dass Sie den Abschluss der Ausbildung erreichen.

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.

Keine

Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

09.09.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

Telefon

+49 800 4555500

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag  08:00 – 18:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

WWW

Zuständige Dienststelle finden

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte

WWW

Informationen zum Servicetelefon für Hörgeschädigte

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

WWW

Kontaktformularfinder

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein