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Förderung für einen nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehr beantragen

Das Programm fördert Vorhaben zur Einführung der emissionsfreien Mobilität im ÖPNV  in Thüringen. Die Zuwendungen dienen der Einführung und praktischen Anwendung alternativer technischer Antriebslösungen, sowie entsprechender Modellprojekte.

Leistungsbeschreibung

Der Freistaat Thüringen fördert Vorhaben zur Einführung emissionsfreier Mobilität im Straßenpersonennahverkehr (StPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Thüringen.

Sie erhalten die Förderungen für:

  • Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen im ÖPNV;
  • hieraus entstandene Investitionsvorhaben,
    • wie die Ausgaben für den Kauf emissionsfreier Fahrzeuge,
      • die Umstellung auf umweltfreundlich angetriebene Busse und Bahnen,
      • Nachrüstung fossil betriebener Fahrzeuge auf emissionsfreie Antriebe im StPNV und im SPNV
      • Erwerb automatisierter Fahrzeuge im Straßenpersonennahverkehr,
    • Investitionen zum Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur im StPNV und SPNV,
    • Ausgaben zur Absicherung von Wartung und Reparatur an Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben in Depots und Werkstätten im StPNV und SPNV; 
  • kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für Nachhaltige urbane Mobilitätspläne.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

  • von bis zu 60 % für die Anschaffung von Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben. Dies ist als Anteilsfinanzierung möglich.
  • von bis zu 70 % für Investitionen in die Tank- und Ladeinfrastruktur sowie die Depotumrüstung für Wartung und Reparatur. Dies ist als Anteilsfinanzierung möglich.
  • von bis zu 70 % für Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte/ SUMPs. Die Förderungen sind über eine Pauschale als Festbetragsfinanzierung möglich.

Antragsberechtigt für Machbarkeitsstudien und investive Vorhaben sind:

  • Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV und von diesen beauftragte Verkehrsunternehmen.

Antragsberechtigt für kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte sind:

  • Öffentliche Gebietskörperschaften und Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen mit der Durchführung Ihres Vorhabens nicht vor Bekanntgabe bzw. Zugang des Zuwendungsbescheides begonnen haben.
  • Ihr Vorhaben muss im Zeitraum ab dem Inkrafttreten der Richtlinie bis 31.12.2029 vollständig durchgeführt werden.
  • Für Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens 5 Jahren haben, müssen Sie eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchführen und bei Antragstellung nachweisen.
  • Die Vorhaben müssen wirtschaftlich und angemessen sein.

Bedingungen für investive Vorhaben zur Vermeidung von CO2-Emissionen im StPNV und SPNV

  • Sie müssen ein schlüssiges Konzept vorgelegen. Andernfalls muss das Vorhaben in einem Nahverkehrsplan enthalten sein.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als 200.000 EUR (Netto) betragen.

Bedingungen für Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte:

  • Sie müssen mindestens 3 Vergleichsangebote

vorgelegen. Abweichungen davon sind in Ausnahmefällen möglich und umfassend zu begründen. Es ist das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen.

  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als 7.500 EUR (Netto) betragen. Die Gesamtausgaben für das Vorhaben dürfen einen Betrag von 200.000 EUR (Netto) nicht übersteigen.

Unternehmen in Schwierigkeiten werden keine Förderungen gewährt.

Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt.

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare elektronisch über das Onlineportal https://thueringer-foerderportal.eu an die Thüringer Aufbaubank (TAB) zu richten. Zusätzlich ist der schriftliche Antrag bei der TAB einzureichen, soweit die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzt.

Unvollständige Förderanträge sind nach schriftlicher Aufforderung seitens der TAB durch den Antragsteller innerhalb der von der TAB gesetzten Frist zu vervollständigen. Für Vorhaben zu Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepten müssen mindestens 3 Vergleichsangebote angefordert und vorgelegt werden. Abweichungen davon sind in Ausnahmefällen möglich und umfassend zu begründen.

Klage

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

13.06.2024

Zuständig ist die Thüringer Aufbaubank.

Zuständige Stellen

Gorkistraße 9 99084 Erfurt


Stelle

Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Telefon

0361 7447-0

Fax

0361 7447-271

E-Mail

info@aufbaubank.de

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Startseite - Thüringer Aufbaubank

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Förderprogramme Übersicht

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

99105 Erfurt


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