Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
Zielgruppen für Maßnahmen und Projekte, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, sind vorrangig Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen sowie ausländische Staatsangehörig...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Zielgruppen für Maßnahmen und Projekte, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, sind vorrangig Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen sowie ausländische Staatsangehörige mit dauerhaftem oder auf Dauer angelegtem Aufenthaltsrecht (Zuwanderer).
Ziel der Förderung ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen und Projekte zur:
- Verbesserung der sprachlichen und beruflichen Qualifikation
- Steigerung des Erfolgs der Integrationskurse nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes bzw. § 9 des Bundesvertriebenengesetztes
- Verknüpfung und Verbesserung des vorhandenen Beratungsangebotes für Zuwanderer sowie
- Koordination der Berater
- Verbesserung der Eingliederung der Zuwanderer in die örtliche Gemeinschaft
- Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe der Zuwanderer am Gesundheitswesen
- Vernetzung und Beratung der mit Integrationsfragen befassten Institutionen und Organisationen sowie einer landesweiten Koordination der bestehenden Integrationsaktivitäten
Eine Förderung von Maßnahmen und Projekten ausländischer Staatsangehöriger ohne verfestigten Aufenthalt kommt insbesondere in den Bereichen „gesundheitliche Versorgung“ sowie „Förderung der freiwilligen Ausreise“ in Betracht.
Förderanträge sind schriftlich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 210, zu richten.
Antragsunterlagen nach Förderrichtlinie
Für die Antragsbearbeitung fallen keine Gebühren an.
Die Förderung der Maßnahme muss bis zum 31.Oktober des Vorjahres schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 210, beantragt werden.
Gegen die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung kann Widerspruch eingelegt werden.
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
21.06.2017
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Angelegenheiten der Ausländer, Unterbringung von Flüchtlingen und Aussiedlern, Rückkehrmanagement |
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Telefon | |
Fax | 0361 57332-1069 |
WWW | |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleWeimar Atrium Bus1, 2, 3, 9 |
Parkplatz | ParkplatzTiefgarage Atrium Parkplätze: 840 Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Downloads
Antrag einer Zuwendung für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund