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Fleischgewinnung/Schlachtung: Erlaubnis

Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Ausnahmen bestehen nur für Hausschlachtungen. Personen, die Tiere schlachten, müsse...

Leistungsbeschreibung

Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Ausnahmen bestehen nur für Hausschlachtungen.

Personen, die Tiere schlachten, müssen über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Wenden Sie sich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Gewerbliche Schlachtungen, die regelmäßig stattfinden und der Behörde bekannt sind, bedürfen keiner gesonderte Anmeldung. 

Außerplanmäßige gewerbliche Schlachtungen und Hausschlachtungen für den ausschließlich eigenen, privaten häuslichen Bedarf sind rechtzeitig (es sollten mindestens 2 Werktage sein) vor der geplanten Schlachtung der zuständigen Behörde bekannt zu geben.

Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.

Gewerbliche Schlachtungen dürfen (seit 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden. Betriebe, die noch keine Zulassung haben, können diese auf Antrag erlangen.

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3550 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Überwachung des Gesundheitsstatus von Nutz-, Wild- und Haustieren bei anzeige- und meldepflichtigen

Krankheiten sowie bei Sanierungsprogrammen, Diagnostik bei Seuchenverdacht, Kennzeichnung von

Nutztieren, europaweites Melde- und Berichtswesen, Seuchenhygiene f. tierische Nebenprodukte und

Biogasanlagen, Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überwachung

(Tierschutz), Überprüfung privater Tierhalter nach Bürgerbeschwerden, Erstellung und Auswertung von

Gutachten, Schutz vor Aggessionszuchten, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Kontrolle der Einhaltung

lebensmittelrechtlicher Vorschriften um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und Irreführung durch

Täuschung zu schützen, Kontrolle von Lebensmittel- und Tiertransporten, Kontrolle des Verkehrs mit

Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, EU-Zulassung von Betrieben, Ermittlung

bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln, Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung von

Bestimmungen, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, ggf. Einleitung von Strafverfahren,

Berichterstattung, Überwachung Tierarzneimittelverkehr

Telefon

0365 838-3571

Fax

0365 838-3575

E-Mail

veterinaerdienst@gera.de

WWW

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein