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Fernlehrgänge - Zulassung von wesentlichen Änderungen

Wenn sich wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang ergeben, müssen diese von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die...

Leistungsbeschreibung

Wenn sich wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang ergeben, müssen diese von der zuständigen Behörde zugelassen werden.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, z.B. wegen Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

Wenden Sie sich an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

  • Anmelde- /Vertragsvordrucke
  • Infomaterial für Teilnehmer
  • von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial

Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200 Euro

Wenn die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden hat, gilt die Zulassung als erteilt.

Genehmigungsfiktion: 3 Monate

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

22.06.2012

Zuständige Stellen

Stelle

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln, Stadt

Telefon

+49 221 921207-0

Fax

+49 221 921207-20

E-Mail

poststelle@zfu.nrw.de

WWW

Internetseite der ZFU

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein