Fernlehrgänge - Zulassung von wesentlichen Änderungen
Wenn sich wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang ergeben, müssen diese von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die...
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Leistungsbeschreibung
Wenn sich wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang ergeben, müssen diese von der zuständigen Behörde zugelassen werden.
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, z.B. wegen Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.
Wenden Sie sich an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
- Anmelde- /Vertragsvordrucke
- Infomaterial für Teilnehmer
- von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial
Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200 Euro
Wenn die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden hat, gilt die Zulassung als erteilt.
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Links
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
22.06.2012
Zuständige Stellen
Stelle | Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) |
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Telefon | |
Fax | +49 221 921207-20 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |