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Fahrzeugzulassung - Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Sie können eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit einer kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen. Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II der Kfz-Zulassungsstelle übersandt wird.

Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen. Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II der Kfz-Zulassungsstelle übersandt wird.

Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.

Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder des Sitzes Ihres Unternehmens.

Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.

  • die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder
  • die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II

Abgabe: gebührenfrei

ggf. kommunale Regelungen

Es besteht die Möglichkeit, online abzufragen, ob ein angeforderter Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingegangen ist, wenn die Zulassungsbehörde einen entsprechenden Online-Dienst zur Verfügung stellt.

Bei einer Adressänderung innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks oder bei einer Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

19.11.2024