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Fahrlehrerlaubnis für Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat beantragen

Wer im europäischen Ausland eine Fahrlehrerlaubnis erworben hat, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine deutsche Fahrlehrerlaubnis beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als (EU-) Ausländer im europäischen Ausland eine Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern erworben haben, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine entsprechende deutsche Fahrlehrerlaubnis erteilt werden.

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 520, Fahrschulangelegenheiten

Anträge bitte ausschließlich per E-Mail an:

Fahrschulangelegenheiten@tlvwa.thueringen.de

Für das Anerkennungsverfahren sind im Original und in beglaubigter Übersetzung folgende Dokumente einzureichen (vgl. § 5 Absatz 2 FahrlG):

  • ein Identitätsnachweis (Personalausweis / Reisepass in amtlicher Beglaubigung, sofern nicht persönlich vorgelegt),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Befähigungsnachweises oder des Ausbildungsnachweises, der zur Aufnahme des Fahrlehrerberufes im ausstellenden Staat berechtigt,
  • eine dem Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 Nummer 1 des Bundeszentralregistergesetzes vergleichbare Bescheinigung des Staates, in welchem der Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis oder die Berufserfahrung erworben wurde (bei Vorlage nicht älter als drei Monate),
  • ein amtlicher Nachweis des Staates, in welchem der Ausbildungs- oder Befähigungsnachweis oder die Berufserfahrung erworben wurde, dass kein Fall vorliegt, in dem die Ausübung des Berufs wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung im Sinne des § 3 Absatz 6 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 FahrlG zu untersagen wäre (bei Vorlage nicht älter als drei Monate) und
  • eine Bescheinigung darüber, dass die Tätigkeit des Fahrlehrers innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ausstellung der Bescheinigung mindestens zwei Jahre lang ausgeübt wurde

Zudem muss der Bewerber über die für die Ausübung des Fahrlehrerberufes erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (das Sprachniveau muss der Kompetenzstufe C1 entsprechen).

Ferner können bei wesentlichen Abweichungen in Ausbildung und Prüfung weitere Unterlagen angefordert werden. Dies sind insbesondere Unterlagen zu Ausbildung, Prüfung und zur Berufserfahrung. Werden wesentliche Abweichungen festgestellt, kann ein höchstens dreijähriger Anpassungslehrgang bzw. eine Eignungsprüfung im Zuge des Anerkennungsverfahrens erforderlich sein.

Die Kosten für Beglaubigungen, Übersetzungen und Ausstellung der einzureichenden Nachweise sind von dem Bewerber zu tragen. Weitere Kosten entstehen nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:

für das Ausstellen der Fahrlehrerlaubnis in Höhe von 40,90 Euro

für das Ausstellen der Fahrschulerlaubnis in Höhe von 102 Euro bei natürlichen Personen sowie in Höhe von 153 Euro bei juristischen Personen und Personengesellschaften

im Anerkennungs- und Erteilungsverfahren können für weitere Nachweise und Maßnahmen sowie weiterführende Überprüfungen der Sachbescheidungsvoraussetzungen zusätzliche Kosten entstehen.

Es sind keine Fristen zu beachten.

Der Antrag muss schriftlich, kann mittels Antragsformular, aber auch formlos gestellt werden.

Vor Antragstellung wird eine persönliche Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt empfohlen.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Thüringer Landesverwaltungsamt

06.05.2024

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis
Wiesestraße 125
07545 Gera

Telefon

0365 838-2470
Fahrerlaubnisbehörde

Telefon

0365 838-2450
KfZ-Zulassung

Fax

0365 838-2445

E-Mail

kfz-zulassung@gera.de

WWW

Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde

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Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

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Rollstuhlgerecht

Ja

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1403

Fax

0361 57332-1462

E-Mail

guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Öffentliche Verkehrsmittel

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Bus1, 2, 3, 9

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