Zum Inhalt springen
Serviceportal

Exmatrikulation bescheinigen lassen

Möchten oder müssen Sie Ihr Studium beenden? Dann können Sie eine Exmatrikulation an Ihrer Hochschule beantragen.

Leistungsbeschreibung

Studierende können auf eigenen Wunsch eine Exmatrikulation beantragen. Nach der Exmatrikulation sind Sie nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben.

Die Exmatrikulation erfolgt mit Wirkung zum beantragten Zeitpunkt oder zum Ende des Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation auf Antrag ist in der Regel nur im gleichen Semester möglich.

Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Renten- und Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Diese Bescheinigung benötigen Sie unter anderem für die Rentenversicherung, das BAföG-Amt, die Kindergeldstelle oder für die Einschreibung an einer anderen Hochschule.

Die Bescheinigung dient Ihnen gleichzeitig als Nachweis über die jeweilige Studienzeit an der Hochschule.

Eine Exmatrikulation erfolgt auch von Amts wegen, zum Beispiel, wenn der aktuelle Semesterbeitrag oder fällige Gebühren nicht bezahlt oder Auflagen nicht erfüllt wurden und auch auf einen Säumnisbescheid nicht reagiert wurde. Wenn Sie ihr Studium abgeschlossen oder Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden haben, erfolgt ebenfalls eine Exmatrikulation von Amts wegen, wenn Sie die Exmatrikulation nicht selbst Studierenden beantragt haben.

  • Einen Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie bei der Hochschule, bei Sie eingeschrieben sind.
  • Nach durchgeführter Exmatrikulation wird eine entsprechende Renten und Exmatrikulationsbescheinigung erstellt.
  • Mit Beantragung der Exmatrikulation sind gegebenenfalls bestimmte Abmeldebestätigungen einzuholen.
  • An der Dualen Hochschule Gera-Eisenach wird zudem der Praxispartner über die Exmatrikulation informiert, der daraufhin ein Sonderkündigungsrecht bezüglich des Ausbildungsvertrages geltend machen kann.

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.

Sie müssen eingeschriebene Studierende beziehungsweise eingeschriebener Studierender an einer Hochschule sein.

Antrag auf Exmatrikulation

Die Beantragung einer Exmatrikulation sowie die Ausstellung einer Exmatrikulationsbescheinigung sind für Sie gebührenfrei.

Die Exmatrikulation können Sie jederzeit im Laufe des Semesters beantragen. Empfehlenswert ist die Beantragung innerhalb der Rückmeldefrist, wenn Sie sich zum Ende des Semesters exmatrikulieren lassen wollen.

In der Regel wird ein Antrag auf Exmatrikulation in wenigen Tagen bearbeitet und die Exmatrikulationsbescheinigung erstellt.

Bei einer selbst beantragten Exmatrikulation besteht in der Regel kein Erfordernis für einen Rechtsbehelf.

Gegen eine Exmatrikulation von Amts wegen können Sie Widerspruch eingelegen.

Wird die Entscheidung der Hochschule nicht in Ihrem Sinne geändert, können Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage einreichen.

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

24.08.2023

Nach der Exmatrikulation sind Sie nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben. Somit haben Sie keinen Zugriff mehr auf verschiedene Dienste der Hochschule, zum Beispiel Studentische E-Mail. Sichern Sie daher vorher alle Ihre wichtigen Daten. Die Bescheinigung der Exmatrikulation benötigen Studierende für die Rentenversicherung oder die Einschreibung an einer anderen Hochschule. Bewahren Sie diese daher gut auf.

Zuständige Stellen

Stelle

Duale Hochschule Gera-Eisenach - Campus Eisenach
Am Wartenberg 2
99817 Eisenach

Telefon

+49 3691 62940

E-Mail

info-eisenach@dhge.de

WWW

Webseite

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Duale Hochschule Gera-Eisenach - Campus Gera
Weg der Freundschaft 4
07546 Gera

Telefon

+49 365 43410

E-Mail

info-gera@dhge.de

WWW

Webseite

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein