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Erziehungshilfe

Wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, kann das Jugendamt Erziehungshilfe leisten. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Leistungsbeschreibung

Personenberechtigte - meist die Eltern, ggf. ein Vormund oder Pfleger - haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Diese ergänzende Hilfe wird den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung von entsprechenden pädagogischen Angeboten ist das Hilfeplanverfahren, in dem sowohl die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen sowie das Jugendamt beteiligt werden müssen.

Angeboten werden u.a. Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen sowie die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Für seelisch behinderte Kinder kann neben der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII auch Hilfen zur Erziehung gewährt werden.

Ihr Landkreis bzw. Ihre kreisfreie Stadt stellt über das Jugendamt diese Hilfsangebote bereit. Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Einrichtungsträgern vereinbarten Kosten.

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

20.12.2012

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3410 Allgemeiner Sozialer Dienst
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

Familienunterstützender Dienst, Unterstützung bei Erziehungsproblemen

Der ASD ist der sozialpädagogische Basisdienst für alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr.

Kinderschutz nach § 8a SGB VIII, einschließlich Inobhutnahmen nach
§ 42 SGB VIII

Schon immer war es Aufgabe des ASD, die Garantenstellung des Jugendamtes wahrzunehmen,
d.h. Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch zu schützen.

Beratung in erzieherischen Fragen

- Unterstützung bei Erziehungsproblemen
- Unterstützung zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung
- Gewährung von Hilfe zur Erziehung
- Beratung von Kindern, Jugendlichen und/oder Eltern bei häuslichen Konfliktsituationen

Frühe Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie

Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfen für junge Volljährige, normiert sind die Hilfen zur Erziehung in den §§ 27 ff SGB VIII, die Eingliederungshilfe in §§ 35 a SGB VIII und die Hilfen für junge Volljährige in § 41 SGB VIII.

Telefon

0365 838-3400

Fax

0365 838-3405

E-Mail

ASD@gera.de

WWW

Allgemeiner Sozialer Dienst

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
 

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein