Ersatzausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen beantragen
Sie benötigen als Flugbegleiterin oder Flugbegleiter ersatzweise eine neue Flugbegleiterbescheinigung? Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Ersatzausstellung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen, müssen Sie dies begründen.
Folgende Gründe sind möglich:
- Verlust
- Diebstahl
- Änderung personenbezogener Daten: Vorname(n), Familienname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
- sonstige Gründe, zum Beispiel wenn die bisherige Flugbegleiterbescheinigung nicht mehr lesbar oder zerrissen ist und dadurch unbrauchbar ist.
Sie können die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung online über das Bundesportal oder per E-Mail oder Post beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:
- Rufen Sie auf dem Bundesportal den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch, oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag online ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
- Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen gegebenenfalls eine Vorkassenrechnung.
- Sie bezahlen die Vorkassenrechnung.
- Das LBA führt die Ersatzausstellung der Flugbegleiterbescheinigung durch und sendet Ihnen das Dokument per Post zu.
Wenn Sie den Antrag per E-Mail oder per Post stellen wollen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des LBA und laden Sie von dort das Antragsformular für die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn, scannen Sie ihn ein und schicken Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das LBA. Alternativ können Sie den Antrag per Post einsenden.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
- Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen gegebenenfalls eine Vorkassenrechnung.
- Sie bezahlen die Vorkassenrechnung.
- Das LBA führt die Ersatzausstellung der Flugbegleiterbescheinigung durch und sendet Ihnen das Dokument per Post zu.
- Sie besitzen eine Flugbegleiterbescheinigung beziehungsweise haben eine im Fall eines Verlusts besessen.
- Liegt das Ausstellungsdatum Ihrer Flugbegleiterbescheinigung mehr als 60 Monate zurück, müssen Sie einen Flugeinsatz in den vergangenen 60 Monaten nachweisen.
Für die erneute Ausstellung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) muss eine der folgenden Voraussetzungen zutreffen:
- Die initial ausstellende Organisation besteht nicht mehr.
- Die initial ausstellende Organisation besitzt nicht mehr die Genehmigung zur Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen.
- Die zu ersetzende Flugbegleiterbescheinigung wurde vom LBA ausgestellt.
Wenn Sie die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung aufgrund von Verlust, Diebstahl oder sonstigen Gründen beantragen:
- Kopie der zu ersetzenden Flugbegleiterbescheinigung
- wenn keine Kopie der Flugbegleiterbescheinigung vorliegt: Kopie des Grundkurszertifikats
- wenn das Ausstellungsdatum der Flugbegleiterbescheinigung 60 Monate oder länger zurückliegt: Nachweis des letzten Flugeinsatzes in den vergangenen 60 Monaten, zum Beispiel Dienstplan, Streckeneinsatzabrechnung oder Flugstundenübersicht
Wenn Sie die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung aufgrund von Änderung personenbezogener Daten beantragen:
- Kopie der zu ersetzenden Flugbegleiterbescheinigung
- wenn das Ausstellungsdatum der Flugbegleiterbescheinigung 60 Monate oder länger zurückliegt: Nachweis des letzten Flugeinsatzes in den vergangenen 60 Monaten, zum Beispiel Dienstplan, Streckeneinsatzabrechnung oder Flugstundenübersicht
- Behördliches Dokument, zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Beschluss des Amtsgerichts
Allgemein:
- weitere für die Bescheinigung relevante Unterlagen
- Ausweisdokument zur Identifikation, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code, den Sie zum Bezahlen nutzen können.
Gebühr: EUR 70,00
Es gibt keine Frist.
Die Ersatzausstellung erfolgt erst nach Bezahlung der Vorkassenrechnung.
Bearbeitungsdauer: 1 - 4 Wochen
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
06.08.2024
Ersatzausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen online beantragen
Zuständige Stellen
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 2355-9099 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
38001 Braunschweig
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2 |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 2355-3299 |
Fax | +49 531 2355-3298 |
Fax | +49 531 2355-9099 |
RefB2@lba.de | |
Kabinensicherheit@lba.de | |
WWW | Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) |
Öffnungszeiten | Öffnungszeiten und Telefonzeiten: Montag 08:00 – 15:00 Uhr Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr Freitag 8:00 – 14:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2 |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 2355-3299 |
Fax | +49 531 2355-3298 |
Fax | +49 531 2355-9099 |
RefB2@lba.de | |
Kabinensicherheit@lba.de | |
WWW | Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) |
Öffnungszeiten | Öffnungszeiten und Telefonzeiten: Montag 08:00 – 15:00 Uhr Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr Freitag 8:00 – 14:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |