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Ermäßigung der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen

Wenn sie Sozialleistungen beziehen, müssen Sie in der Regel keine Elternbeiträge für die Betreuung ihres Kind/ihrer Kinder in einem Kindergarten oder in der Kindertagespflege bezahlen.

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen oder bei Erhalt von Sozialleistungen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

  • Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
  • Die finanzielle Belastung übersteigt ihre finanziellen Möglichkeiten

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.

Es fallen keine Gebühren an.

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

16.02.2023

Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3430 Kinder- und Jugendförderung
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera

- Beratung zu Kinderbetreuung
- Information zu allen Kindereinrichtungen
- Beratung zur Förderung freier Träger im Bereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
- Sicherstellung von Angeboten und Projekten in den bestehenden Jugendtreffs im ländlichen Raum
- Information zu Veranstaltungen und öffentlichen Angeboten im Stadtgebiet

- Sicherstellung der Angebote in den Jugendclubs, Jugendtreffs sowie im ländlichen Bereich
- Beratung zu Fördermitteln
- Beratung zum Qualitätsentwicklungsprozess
- Allgemeine Informationen zu Freizeitangeboten in den kommunalen Jugendtreffs und Jugendklubs
- Beratung und Anleitung zur Durchführung von Angeboten der schulbezogenen Jugendarbeit undschulbezogenen Jugendsozialarbeit
- Koordination Bundesprojekte

- Beratung zu Jugendschutz, Jugendmedienschutz, Drogen, Sucht, Extremismus, Sexualität, Jugendarbeitsschutz
- Organisation von Präventionsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Multiplikatoren
- Beratung und Belehrung von Gewerbetreibenden
- Kontrollen zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze in allen Bereichen Öffentlichkeit
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen

Beratung freier Träger

Kindertageseinrichtungen, Tagespflege

Fachberatung Kindertageseinrichtungen

Sozialpädagogische Beratungsstelle - Das Jugendhaus Gera -

Telefon

0365 838-3430

Fax

0365 838-3405

E-Mail

kinder.jugendfoerderung@gera.de

WWW

Kinder- und Jugendförderung

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
 

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein