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Erlaubniserteilungen für Buchmacher sowie Wettannahmestellen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz

Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Buchmachererlaubnis (Buchmacher-Konzession) und die Konzession der Wettannahmestelle in Thüringen wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) erteilt.

Die Erlaubnis gilt nur für die Örtlichkeiten innerhalb Thüringens und schließt die jeweilige Örtlichkeit und Person mit ein, deren sich der Buchmacher zum Abschluss und zur Vermittlung von Wetten bedienen will.

Die Erlaubnis wird erteilt für:

•           die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und

•           die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.

Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.

Die Einreichung des formlosen Antrags beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21, erfolgt postalisch.

Nach erfolgter Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit sowie Erfüllung der Voraussetzungen ergeht die Erlaubniserteilung.

Bitte wenden Sie sich an das

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21  Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung, Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

  • schriftlichen Antrag auf Erteilung der Buchmachererlaubnis

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Polizeiliches Führungszeugnis
  2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  3. Kopie des Personalausweises
  4. Miet-Pachtvertrag mit Lageplan der Wettannahmestelle
  5. Nachweis der buchmacherspezifischen Kenntnisse (z. B. Sachkundeprüfung Buchmacherverband)
  6.  Nachweis über vorhandenes Betriebskapital (Kontoauszug oder Bankauskunft)

  • für Buchmacher 288,00 Euro

  • für die Örtlichkeit/ Buchmachergehilfen 115,00 Euro

keine

Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 bis 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

  • formloser schriftlicher Antrag

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

15.10.2021

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21  Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung, Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

Telefon: +49 361 574041-357