Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistent“ oder „Diätassistentin“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Tätigkeit als Diätassistent oder Diätassistentin ist in Deutschland reglementiert.
Damit Sie in Deutschland als Diätassistent oder Diätassistentin arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistent“ oder „Diätassistentin“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Referat 560.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
- die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden haben
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
- über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, zur Bestätigung, dass die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden wurde oder Nachweis des Bescheids über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation.
- Nachweis über die Zuverlässigkeit: Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt. Dies muss durch die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses, welches bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein darf, erfolgen.
- Ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein, welches bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein darf.
- Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen (Sprachniveau B 2).
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können als gleichwertig anerkannt werden. Verfügen Sie über eine entsprechende abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden.
Thüringer Landesverwaltungsamt
27.03.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720 |
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Telefon | |
WWW | |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleWeimar Atrium Bus1, 2, 3, 9 |
Parkplatz | ParkplatzTiefgarage Atrium, Parkplätze: 840 Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |