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Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen („Riester“ bzw. „Rürup“) erstellen

Wenn Sie für die Zukunft auf die Zertifizierung eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrages verzichten wollen, können Sie einen entsprechenden Verzicht erklären.

Leistungsbeschreibung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen zuständig.

Altersvorsorge- und Basisrentenverträge müssen die entsprechenden Zertifizierungskriterien erfüllen, um eine steuerliche Förderung erhalten zu können. Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen können mit einer Verzichtserklärung für die Zukunft auf die Zertifizierung verzichten.

Der Verzicht wird mit dem Datum seiner Wirksamkeit im Bundes-steuerblatt und in der Liste aller erteilten Zertifikate veröffentlicht.

Wurde ein Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag auf Grundlage eines Zertifikats abgeschlossen, bevor der Verzicht zu diesem Zertifikat wirksam wurde, bleibt der Vertrag in vollem Umfang förderfähig. Auch nach einem Verzicht bleiben die vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters gegenüber den Bestandskunden bestehen.

Ihre Erklärung geben Sie schriftlich gegenüber der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) ab.

Hinweis:

Ein rückwirkender Verzicht ist nicht möglich.
 

Sie müssen den Verzicht schriftlich gegenüber der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) erklären.

  • Laden Sie den Antrag von der Internetseite des BZSt herunter.
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie den Antrag per Post an die Zertifizierungsstelle des BZSt.
  • Ihr Antrag wird vom BZSt bearbeitet und geprüft.
  • Sie bekommen per Post eine schriftliche Bestätigung Ihres Verzichts.
  • Die Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen wird zu einem vom Anbieter bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt frühestens mit Eingang bei der Zertifizierungsstelle wirksam.
     

Eine Verzichtserklärung für die Zukunft können abgeben:

  • Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen

keine

keine

keine

  • regelmäßig 1 bis 6 Wochen

  • Einspruch
  • Klage
     

  • Formulare:  ja
  • Onlineverfahren möglich:  nein
  • Schriftform erforderlich:  ja
  • Persönliches Erscheinen nötig:  nein
     

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

15.12.2020

Zuständige Stellen

Stelle

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

E-Mail

poststelle@bzst.bund.de

WWW

Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 8

10115 Berlin, Stadt

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 4063695

E-Mail

zertifizierungsstelle@bzst.bund.de

Öffnungszeiten

Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein