Erbschein ausstellen
Hier erhalten Sie Informationen zur Beantragung eines Erbscheins.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie haben geerbt. Wenn Sie nun über das Erbe verfügen wollen, wird in vielen Fällen, damit Sie sich im Geschäftsverkehr ausweisen können, ein Erbschein benötigt. Das kommt vor allem in Betracht, wenn
- kein Testament vorhanden ist, also die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist,
- ein Grundstück zum Nachlass gehört und nur ein privatschriftliches und kein notarielles Testament vorliegt,
- der Inhalt des Testamentes nicht eindeutig ist.
Der Erbschein muss besonders beantragt werden.
Ein einfaches Schreiben reicht nicht aus. Da eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der notwendigen Angaben abzugeben ist, müssen Sie sich persönlich an einen Notar oder an das Nachlassgericht wenden.
Einen Erbschein stellt das Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht aus.
Bei einem Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge muss die Erbfolge durch Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Auszüge aus dem Familienbuch) für alle in Betracht kommenden Angehörigen belegt werden. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis.
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
28.12.2021
Zuständige Stellen
07506 Gera
Stelle | Amtsgericht Gera |
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Telefon | |
Fax | 0365 834-2007 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Rudolf-Diener-Str. 1 07545 Gera
Stelle | Amtsgericht Gera |
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Telefon | |
Fax | 0365 834-2007 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |