Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt GeraFür die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ist in Gera der Fachdienst Umwelt bzw. der Abfallwirtschaftszweckverband (AWV) Ostthüringen zuständig. Nähere Informationen zum AWV finden Sie unter http://www.awv-ot.de/.
- keine
- Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
28.09.2020
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Zuständige Stellen
Stelle | Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Service-Telefon Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr Freitag von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof Gera |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |