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Serviceportal

Einwohnerversammlung durchführen

Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen.

Leistungsbeschreibung

Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

07.02.2023

Bürgermeister

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 1130 Stadtrat/Ortsteilräte
Kornmarkt 12
07545 Gera

Fachgebiet 1710 Stadtrat/Ortsteilräte

Betreuung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse

Betreuung der Ortsteilräte und der Einwohnerversammlungen in den Ortsteilen

Koordinierung der Arbeit zwischen der Verwaltung, dem Stadtrat, den Ausschüssen und den Ortsteilräten

Rechtliche Beurteilung von Vorlagen und Beschlüssen, Prüfung von Anfragen

Auszahlung der Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen für Stadtrat und Ortsteilräte

Telefon

0365 838-1130

Fax

0365 838-1135

E-Mail

stadtrat@gera.de

WWW

Fachgebiet Stadtrat / Ortsteilräte

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSorge Markt

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkhaus am UCI

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja