Einwohnerversammlung durchführen
Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
07.02.2023
Bürgermeister
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 1130 Stadtrat/Ortsteilräte Fachgebiet 1710 Stadtrat/Ortsteilräte Betreuung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse Betreuung der Ortsteilräte und der Einwohnerversammlungen in den Ortsteilen Koordinierung der Arbeit zwischen der Verwaltung, dem Stadtrat, den Ausschüssen und den Ortsteilräten Rechtliche Beurteilung von Vorlagen und Beschlüssen, Prüfung von Anfragen Auszahlung der Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen für Stadtrat und Ortsteilräte |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0365 838-1135 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSorge Markt StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus am UCI Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |