Eintrag eines Sprachvermerks in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen
Sie können unterbestimmten Voraussetzungen den Eintrag eines Sprachvermerks in Ihre Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Um am internationalen Sprechfunkverkehr teilnehmen zu können, benötigen Sie einen Vermerk in Ihrer Pilotenlizenz, der ihre Sprachkenntnisse nachweist.
Mit dem Eintrag eines Sprachvermerks genehmigt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Nutzung der eingetragenen Sprache im internationalen Flugverkehr.
Sie können mehrere Sprachvermerke eintragen lassen.
Der Sprachvermerk kann in Vertretung beantragt werden.
Den Eintrag eines Sprachvermerks in die Pilotenlizenz können Sie online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Senden Sie Ihre Lizenz im Original postalisch an das LBA.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
- Nach der Bearbeitung und Bewilligung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Form von den eingetragenen Sprachvermerken in der Lizenz abrufen.
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Sie sind
- eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
- eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
- Sie haben alle erforderlichen Sprachprüfungen bestanden.
- Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
- Kopie des Prüfberichtes der absolvierten Sprachprüfung
- Nachweis, dass die anerkannte Stelle zur Abnahme von Sprachprüfungen (language testing organisation) dazu durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz berechtigt ist
- Kopie der Anerkennung der Prüfungsberechtigung der sprachprüfenden Person
- Erklärung zu Sprachkenntnissen Deutsch
bei einer Vertretung:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- ausgefülltes Formular zur Erklärung über Strafsachen
bei der Kostenübernahmeerklärung durch die bevollmächtigte Person:
- Nachweis der Kostenübernahmeerklärung
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Gebühr: EUR 15,00 - 35,00
https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/BJNR003460984.html
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das LBA gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
Bearbeitungsdauer: 3 - 6 Wochen
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Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
04.04.2023
Eintrag eines Sprachvermerks in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten online beantragen
Zuständige Stellen
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
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Telefon | |
Fax | +49 531 2355-9099 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4 |
---|---|
aircrew@lba.de | |
Post-L4@lba.de | |
LizenzenL4@lba.de | |
changeofstate@LBA.de | |
Öffnungszeiten | nach Vereinbarung |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |