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Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

49 Abs 3 Satz 2 WHG

Widerspruch

Sächsische Staatskanzlei Dresden

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

15.05.2023

Untere Wasserbehörden