Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen – Förderung beantragen
Es fehlt bei Ihnen im Ort an grundlegenden Dienstleistungsangeboten, wie Ärzten oder Pflegeeinrichtungen? Sie benötigen ein Grundstück oder ein Gebäude für die Dienstleistung, die Sie in Ihrem Dorf anbieten wollen? Dann beantragen Sie eine Förderung über BASIS.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Förderung zur Einrichtung von grundlegenden Dienstleistungsangeboten haben möchten, dann können Sie diese beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 %. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.
Was wird gefördert?
Die Entwicklung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen in ländlichen Gemeinden, wie beispielsweise:
- Pflegeeinrichtungen
- Betreuungseinrichtungen
- Ärztehäuser
- Dorfläden
Zudem können Sie eine Unterstützung für den Kauf, Umbau und/oder die Errichtung von Gebäuden erhalten. Ebenso für den Innenausbau und Grunderwerb.
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Gefördert werden können Sie als
- Gemeinde
- Natürliche Persone
Juristische Persone des öffentlichen und privaten Rechts
Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner. Eine Förderung innerhalb der Gemeindeflächen der kreisfreien Städte von Erfurt, Jena, und Gera ist ausgeschlossen.
- Antragsformular
- Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Antragsfrist: 15. Januar für das laufende Jahr
Widerspruch
Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
20.03.2023
Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574164-333 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Stelle | PORTIA Servicehotline |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Servicezeiten Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |